2025 stehen dem Bund voraussichtlich 114 Millionen Euro für die Ende-zu-Ende-Digitalisierung der Verwaltung zur Verfügung. Für die Umsetzung des Once-Only-Prinzips sind im Haushaltsentwurf zehn Millionen Euro vorgesehen.
Im Haushaltsentwurf 2025 werde die Ende-zu-Ende-Digitalisierung als „die vollständige Digitalisierung der Verwaltungsprozesse von Antragsstellung bis Ergebnismitteilung“ verstanden, teilt die Bundesregierung als Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mit. Kurz: Die Verwaltung soll auch intern digital arbeiten. Dafür sollen im kommenden Jahr 114 Millionen Euro bereitstehen.
In der Bundesverwaltung habe die durchgängige Digitalisierung bereits begonnen. Als Beispiele nennt die Bundesregierung die vollständige Digitalisierung eines Beschwerde-Antragsverfahrens im Eisenbahnbundesamt und der LKW-Mautrückerstattung.
Entlastung ab Ende 2026
Aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen ist das Once-Only-Prinzip wichtig. Danach sollen Daten nur einmal eingegeben werden müssen. Um dies umzusetzen, brauche es rechtliche Grundlagen und eine Governance, so die Bundesregierung. Ab Ende des Jahres 2026 sollen die Register mit dem Nationalen Once-Only-Technical System (NOOTS) verbunden sein. Dann werde es eine „spürbare Entlastung“ geben. Für die gesamte Umsetzung sieht der Regierungsentwurf Mittel in Höhe von zehn Millionen Euro vor.