Der Teileinsturz der Carola-Brücke in Dresden hat ein Schlaglicht auf die Sicherheit von Brücken geworfen. Vielfach werden die Mängel an Brücken und die notwendigen Reparaturen thematisiert. Es gibt auch Maßnahmen, die vor den Brücken greifen und die Restlebenszeit der Bauwerke verlängern könnten.
„Mit dem Einsturz der Carola-Brücke in Dresden hat man, glaube ich, sehr deutlich gesehen, wie es um den Zustand unserer Brücken bestellt ist“, sagt Uwe Urban, Vorsitzender des Fachausschusses Technik und Innovation beim Bundesverband Verkehrssicherheitstechnik (BVST). 2024 gab es laut der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) allein auf Bundesfernstraßen 40.160 Brücken. Von diesen weisen vier Prozent die Zustandsnote 3,0 bis 3,4 auf (nicht ausreichender Zustand) und 0,4 Prozent die Note 3,5 bis 4,0 (ungenügender Zustand). Die Zustandsnote bildet die Grundlage für die Erhaltungsplanung. Sie zeige die Dringlichkeit notwendiger Maßnahmen an, gebe jedoch keinen Aufschluss über Art und Umfang der Schäden. „Eine Zustandsnote von 3,5 und schlechter beschreibt einen ‚ungenügenden Bauwerkszustand‘, bei dem die Standsicherheit und bzw. oder Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt oder nicht mehr gegeben sind“, so die BASt.
Der BVST hat das Thema seit Jahren auf der Agenda. So hat der Verband schon vor zwei Jahren Positionspapiere dazu veröffentlicht. Darin fordert er den Einsatz von Sicherheitstechnik. „Das Überraschende dabei ist, dass die Technologie bereits auf dem Markt verfügbar ist. Jetzt ist es dringender denn je, dass wir als Bundesverband fordern, dass diese Technologie endlich eingesetzt wird“, sagt Urban. Der Clou liege darin, dass es sich um Technik handelt, die vor der Brücke greift. So könnten bspw. Sensoren installiert werden, die das Gewicht des Verkehrs misst. Auf diese Weise könnten zu schwere LKWs umgeleitet werden. Zudem könnte Videotechnik eingesetzt werden, um ein besseres Verkehrsmanagement zu ermöglichen. „Der Dreiklang aus Geschwindigkeit, Abstand und Gewicht im Verkehrsmanagement wird derzeit nicht konsequent und nachhaltig umgesetzt“, so Urban. Dabei können diese verkehrlichen Nutzungseinschränkungen auf Basis der „Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie)“ des Bundesverkehrsministeriums sofort durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden. Das allein hilft jedoch nicht. Hier fordert der BVST die Überwachung und Ahndung etwaiger Verstöße durch den nachhaltigen Einsatz der bei den Polizeien vorhandenen Verkehrssicherheitstechnik, nicht nur punktuell, sondern flächendeckend und 24/7, so Urban. Durch diese Maßnahmen und eine entsprechende Verkehrsumplanung ließe sich die Restnutzungsdauer von zahlreichen Brücken verlängern.