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Das richtige Weihnachtsgeschenk dank §18a TVöD

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Haben Sie schon ein Weihnachtsgeschenk für Ihre Mitarbeitenden? Nutzen Sie dafür den steuerfreien Sachbezug, den §18a TVöD seit 2020 ermöglicht. Mit einer Sachbezugskarte können Sie die unterschiedlichen Bedürfnisse Ihrer Mitarbeitenden abdecken und Ihre Wertschätzung glaubhaft vermitteln.

Immer kürzere Tage, kahler werdende Bäume und nicht zuletzt die Lebkuchen im Supermarkt erinnern daran, dass Weihnachten näher rückt. Da wird es auch Zeit, darüber nachzudenken, wie Sie Ihren Mitarbeitenden in diesem Jahr zu Weihnachten eine Freude bereiten und dazu motivieren, im kommenden Jahr wieder das Beste zu geben.

Welche Kriterien muss ein Weihnachtsgeschenk erfüllen?

Ihr Weihnachtsgeschenk soll gleichwertig für alle sein, denn niemand darf sich benachteiligt fühlen. Es soll aber dennoch die Bedürfnisse jeglicher Art erfüllen, denn so gut Ihr Team auch harmoniert, die Interessen können sich erheblich unterscheiden. Bestimmt möchten Sie ein nachhaltiges Geschenk machen, das die Umwelt nicht belastet. Gleichzeitig wollen Sie nichts Langweiliges schenken, sondern etwas Kreatives, das noch dazu etwas  Persönliches von Ihnen als Arbeitgeber enthält. In erster Linie muss Ihr Geschenk eine echte Wertschätzung vermitteln und Ihren Mitarbeitenden eine große Freude bereiten.

Wie finden Sie ein Geschenk, das all diese Kriterien erfüllt, ohne einen enormen Aufwand für Sie zu verursachen?

Nutzen Sie bereits den §18a TVöD VKA?

Seit 2020 bietet der §18a TVöD VKA im öffentlichen Dienst die Möglichkeit, seinen Angestellten einen monatlichen Sachbezug von 50 € zu gewähren – zusätzlich zum Gehalt. Eine Möglichkeit, den Sachbezug zu verwenden, ist beispielsweise der Tankgutschein. Mehr als von einem Tankgutschein profitieren Ihre Mitarbeitenden allerdings von einer Sachbezugskarte. Denn damit können Ihre Mitarbeitenden das Guthaben ganz flexibel an allen Mastercard-Akzeptanzstellen innerhalb ihrer individuell festgelegten Region für jegliche Waren und Dienstleistungen einsetzen – auch fürs Tanken.

Ist eine Sachbezugskarte kreativ, persönlich und nachhaltig?

Ja, denn Ihre Sachbezugskarte können Sie in Ihrem individuellen Design so kreativ und individuell gestalten, wie Sie es wünschen. Ihr einzigartiges Design oder Logo auf der Karte sorgt dafür, dass Sie als Arbeitgeber immer im Geldbeutel Ihrer Mitarbeitenden präsent sind. Die Sachbezugskarte ist drei Jahre lang gültig und kann Monat für Monat mit 50 € beladen, also wiederverwendet, werden. Das ist nachhaltiger als eine Gutscheinkarte aus Plastik oder Papier, die immer neu hergestellt, ausgedruckt und zur Verfügung gestellt werden muss. Vor allem kaufen sich Ihre Mitarbeitenden mit einer Sachbezugskarte ganz einfach das, was sie wirklich benötigen.

Einfaches Verwaltungsportal & innovative Kartennutzer-App

Die Verwaltung von Sachbezugskarten ist für Sie als Arbeitgeber äußerst unkompliziert. Der Anbieter givve® stellt dafür beispielsweise ein intuitives Arbeitgeberportal bereit, indem Sie Rechnungen einsehen, Karten mit Guthaben aufladen, kündigen oder dazu bestellen können. Außerdem lässt sich hier die bestellte Karte individuell einstellen, zum Beispiel auf eine bestimmte Region wie die eigene Stadt, in der die Sachbezugskarte eines Mitarbeiters einsetzbar ist.

Ihre Mitarbeitenden können ihr Guthaben jederzeit in der Kartennutzer-App auf ihrem Smartphone einsehen. Dort werden auch die PIN, die getätigten Transaktionen und die eingestellte Region angezeigt. Außerdem kann der Mitarbeiter die eigene Karte bei Bedarf sofort selbständig sperren und vieles mehr.

Sie erhalten die Karten innerhalb von zwei bis drei Wochen nach Bestellung, haben also ausreichend Zeit, eine freudige Übergabe zu Ihrer Weihnachtsfeier zu planen. Der gesamte Prozess von der Implementierung bis zur Nutzung ist digitalisiert und automatisiert, sodass nur ein geringer Verwaltungsaufwand entsteht.

Nutzen Sie jetzt den Sachbezug mit §18a TVöD!

Dieser Beitrag ist eine Anzeige von givve®. Der Autor des Beitrags ist Adrian von Nostitz, CMO & CSO.

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