Bestimmte zivilgerichtliche Verfahren sollen künftig auch online geführt werden können – zumindest an ausgewählten Amtsgerichten. Dazu hat die Bundesregierung ein Gesetz entworfen, welches am Donnerstag in erster Lesung beraten wird.
Die Regelung betrifft das Online-Verfahren, ein digitales Eingabesystem und eine Kommunikationsplattform. Geplant ist, dass online nur solche Rechtsstreitigkeiten behandelt werden, bei welchen eine Geldsumme von maximal 5000 Euro geltend gemacht wird. Die Länder sollen entscheiden, welche Gerichte teilnehmen.
Mit dem Vorhaben will die Bundesregierung den Bürgern ermöglichen, ihre Ansprüche in einem „einfachen, nutzerfreundlichen, barrierefreien und digital unterstützten Gerichtsverfahren“ geltend zu machen. Gleichzeitig soll die Arbeit an den Gerichten so moderner und effizienter werden.
Reallabore für die Justiz
Um den Anforderungen der „heterogenen“ technischen Landschaft der Justiz gerecht zu werden, sollen in einem Erprobungszeitraum Freiräume geschaffen werden. Das bedeutet, dass in einem begrenzten Anwendungsbereich neue Verfahrensabläufe und moderne Technologien erprobt werden können. Die Bundesregierung betont, der Entwurf greife damit das Instrument der Reallabore auf.
Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat als besonders eilbedürftig zugeleitet.