Das deutsche Vergaberecht soll transformiert und Vergabeverfahren vereinfacht werden. Daher hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Digitalisierung spielt dabei eine entscheidende Rolle.
Der Entwurf basiere auf „breiter Abstimmung und über 450 Stellungnahmen aus einer öffentlichen Konsultation 2023“, wie es auf der Website der federführenden Behörde, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), heißt. Ziel der Transformation sei es, Bürokratie abzubauen und nachhaltige Beschaffung zu fördern. Der Entwurf ist die erste Stufe eines umfassenden Vergabetransformationspakets, welches Wirtschaft und öffentliche Verwaltung entlasten soll.
Erleichterungen für KMU
Der öffentlichen Beschaffung wird mit einem jährlichen Auftragsvolumen im dreistelligen Milliardenbereich eine erhebliche wirtschaftliche Relevanz bescheinigt. Der Gesetzentwurf zielt unter anderem darauf ab, Nachweispflichten für Unternehmen zu senken und digitale Nachprüfungsverfahren einzuführen. Für Transformations-, Infrastruktur- und Verteidigungsprojekte sind besondere Erleichterungen vorgesehen. Insbesondere junge, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen durch gezielte Maßnahmen besser in öffentliche Aufträge einbezogen werden. Soziale und umweltbezogene Kriterien sollen dabei an Bedeutung gewinnen, während Anforderungen für Auftraggeber und Unternehmen praxisnäher gestaltet werden sollen.