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StartSicherheitSchleswig-Holstein sagt Geldwäsche den Kampf an

Schleswig-Holstein sagt Geldwäsche den Kampf an

Im vergangenen Jahr wurden in Schleswig-Holstein rund 2.400 Verdachtsfälle von Geldwäsche gemeldet. Eine stärkere Vernetzung der Behörden soll künftig für eine effektivere Bekämpfung sorgen.

Mit einer neuen Task Force will die Landesregierung Schleswig-Holstein stärker gegen Geldwäsche und Organisierte Kriminalität (OK) vorgehen. Laut Finanzministerin Silke Schneider sollen zukünftig die Polizei, Steuerfahndung, Staatsanwaltschaften und Aufsichtsbehörden enger und ressortübergreifend zusammenarbeiten. „Wir schaffen eine starke Struktur, um Geldwäsche nachhaltig zu bekämpfen, und treffen die Organisierte Kriminalität dort, wo es am meisten schmerzt – bei ihrem illegal erlangten Geld“, sagte die Landesinnenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU).

Mit der Kooperation möchte die Landesregierung die komplexen Strukturen der OK angehen. „Geldwäsche und Organisierte Kriminalität sind zwei Seiten derselben Medaille“, betonte Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU). Geldwäsche sei in der Regel keine Einzeltat. Dahinter stecke vielmehr ein krimineller Prozess. Dieser ermögliche es, illegale Gewinne aus Drogenhandel, Menschenhandel, Korruption und anderen schwere Verbrechen in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen, so das Innenministerium. Außerdem hob Finanzministerin Silke Schneider hervor, die beste Geldwäschebekämpfung setze bereits an der Wurzel an. Dadurch würden die Taten gar nicht erst ermöglicht. „Durch die enge Zusammenarbeit und den Austausch zwischen Polizei, Steuerfahndung und Aufsichtsbehörden machen wir unsere Maßnahmen noch wirkungsvoller“, betonte Schneider.

Bei der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein besteht bereits eine Koordinierungs- und Ermittlungseinheit. Diese werde nun eng mit der Task Force zusammenarbeiten. Laut Innenministerium zielt die Kooperation zwischen Justiz, Landespolizei und Steuerfahndung darauf ab, frühzeitige Informationen auszutauschen, komplexe und werthaltige Fälle effizienter strafrechtlich zu verfolgen und Ressourcen in Zeiten knapper Kapazitäten besser einzusetzen.

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