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Genug Strom für Rechenzentren

Aufgrund der Nutzung von Künstlicher Intelligenz und des Trainings entsprechender Modelle werde sich der Strombedarf von Rechenzentren in der EU bis 2030 mehr als verdreifachen, zitiert die Unionsfraktion das Ergebnis einer McKinsey-Studie. Die CDU/CSU-Fraktion erkundigt sich daher in einer Kleinen Anfrage nach dem künftigen Energiebedarf von Rechenzentren und der Einhaltung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG).

Heute sei noch nicht klar, wie viel Energie die Rechenzentren in Deutschland 2030 brauchen werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Eine Studie des Borderstep-Instituts im Auftrag von Bitkom rechne mit Werten zwischen 25 und 35 Terawattstunden. Hingegen komme eine Abfrage aus dem Szenariorahmen Strom „zu vielfach höheren Energiebedarfen“.

In der Bilanz erneuerbar

Das EnEfG, welches im November 2023 in Kraft getreten ist, schreibt vor, dass Rechenzentren ihren Stromverbrauch ab 2024 zu 50 Prozent und ab 2027 zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energien decken müssen – bilanziell zumindest. Wie die Bundesregierung erklärt, reiche es aus, den Strombezug nach dem marktbasierten Ansatz über den Erwerb entsprechender Zertifikate nachzuweisen. Daher könne die Anforderung des EnEfG bis 2030 erfüllt werden.

Weiterhin empfiehlt die Bundesregierung, potenzielle Standorte von Rechenzentren „möglichst frühzeitig“ in der Stromnetzplanung zu berücksichtigen. Bereits heute werde der Stromverbrauch neuer Rechenzentren im Netzentwicklungsplan mitgedacht.

Interne Abwärmenutzung zählt nicht

Das EnEfG sieht auch die Nutzung der riesigen Abwärmemengen von Rechenzentren vor (Behörden Spiegel berichtete). Rechenzentren, die ab dem 1. Juli 2026 den Betrieb aufnehmen, müssen zunächst zehn Prozent ihrer Abwärme abgeben. Ab 2028 sind es 20 Prozent. 

Die Unionsfraktion wollte wissen, wie viele Rechenzentren eine Infrastruktur besitzen, die die Abwärmenutzung ermöglicht. Die Bundesregierung erklärt, dass ihr eine solche Übersicht nicht vorliege. Außerdem erläutert sie, dass die interne Abwärmenutzung – zur Vorheizung der Notstromgeneratoren oder Beheizung der Bürogebäude – nicht angerechnet werde. Dies begründet sich in der Definition der Kennzahl „Energy Reuse Factor (ERF)“ als die „verbrauchte Energie für alternative Zwecke außerhalb der Begrenzung des Rechenzentrums“.

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