- Anzeige -
StartVerteidigungAnklage zum Moorbrand bei Meppen nicht zugelassen

Anklage zum Moorbrand bei Meppen nicht zugelassen

Nach Informationen des Landgerichts Osnabrück lässt die Große Strafkammer die Anklage der Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen des Moorbrandes auf einem Schießplatz im Emsland im Jahr 2018 aus rechtlichen Gründen nicht zur Hauptverhandlung zu. Die Eröffnung des Hauptverfahrens ist somit abgelehnt.


Am 21. November 2021 erhob die Staatsanwaltschaft Osnabrück Anklage gegen drei Bedienstete der Wehrtechnischen Dienststelle. Ihnen wurde zur Last gelegt, durch Fahrlässigkeit einen Flächenbrand in einem Moorgebiet im Emsland ausgelöst zu haben. Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten vor, die Witterungsverhältnisse unberücksichtigt gelassen zu haben. Nach Auffassung der Kammer stellt das den Angeschuldigten vorgeworfene Verhalten kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten dar. Die Durchführung der Schießkampagne in der konkreten Art und Weise sei ein erlaubtes Risiko gewesen.
Hierbei sei zu berücksichtigen, dass nicht das Entstehen eines Brandes den Angeschuldigten vorzuwerfen sei, sondern vielmehr der Umstand, dass der Brand außer Kontrolle geraten sei. Hierfür würden die Angeschuldigten jedoch keine Verantwortung tragen. Ursächlich für den Brand sei das Zusammenkommen mehrerer unglücklicher Umstände. Nach Raketentests im Auftrag der Bundeswehr brannte am 3. September 2018 das Moor im niedersächsischen Meppen. Auf rund 1.000 Hektar militärischem Übungsgelände der Wehrtechnischen Dienststelle (WTD) 91 schwelte über einen Monat lang das Feuer. Bis zu 1.700 Einsatzkräfte waren täglich im Einsatz, um den Brand zu bekämpfen.
Anfang 2019 legte das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) dem Deutschen Bundestag einen Bericht zum Vorfall vor. Dieser arbeitet die Ursachen auf und enthält Maßnahmen zum Brandschutz.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein