Apple hat 135.000 Apps vorübergehend aus seinem App Store entfernt – zumindest für Nutzerinnen und Nutzer aus der EU. Dies ist die Folge einer Vorgabe aus dem Digital Services Act (DSA). App-Entwickelnde können ihre Produkte jedoch ohne große Hürden wieder einstellen.
Artikel 30 und 31 des DSA geben vor, dass App-Entwickler, die mit ihren Apps Geld verdienen, einen „Trader“-Status (Händlerstatus) haben müssen. Um diesen zu erreichen, braucht es wiederum die Angabe von Kontaktdaten. Dabei reicht es nicht aus, nur eine E-Mail zu hinterlegen. Es bedarf mindestens noch einer gültigen Telefonnummer und im Fall von Einzelpersonen noch einer Adresse. Apples Deadline für die App-Developer, die diese DSA-Richtlinien bislang nicht erfüllten, war der 17. Februar. Zu diesem Stichtag hat Apple alle Apps, die den Vorgaben nicht nachgekommen sind, aus dem App Store gelöscht – rund 135.000.
Nachreichung möglich
Der Weg zurück in den Apple App Store ist derweil nicht kompliziert. Über die Funktion „App Store Connect“ können Entwickler die nötigen Kontaktdaten nachreichen und bestätigen, dass ihre Apps mit den DSA-Richtlinien konform sind. Apple prüft dann die Kontaktdaten und schaltet die jeweilige App bei positivem Ergebnis wieder frei.