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Bußgelder für das Gemeinwohl

Mehr als 340 gemeinnützige Einrichtungen und Vereine in Hamburg können sich über finanzielle Unterstützung freuen. Die Hamburger Justiz hat erneut Bußgelder aus Strafverfahren an diese Organisationen verteilt.

In diesem Jahr fließen insgesamt rund 1,43 Millionen Euro an die gemeinnützigen Empfänger. „Die zahlreichen Vereine und Einrichtungen kümmern sich um das Gemeinwohl und engagieren sich für andere Menschen, Kultur und Bildung, Tiere und die Umwelt. Der Sammelfonds für Bußgelder unterstützt dieses wertvolle Engagement durch eine transparente Verteilung der Gelder“, betonte die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina (Bündnis 90/Die Grünen).

Sammelfonds für Jugendhilfe und Natur

In Hamburg werden die Bußgelder zweimal jährlich ausgeschüttet. Das ist möglich, weil die Justiz bei Bewährungsauflagen und bei der Einstellung von Strafverfahren Zahlungen an soziale Organisationen anordnen kann. Diese Regelung ist bundesweit in der Strafprozessordnung festgeschrieben. In Hamburg fließen die Bußgelder in einen Sammelfonds, der aus vier Fonds mit jeweils zehn Fördergebieten besteht. Gerichte und Staatsanwaltschaften weisen die Gelder dann gezielt diesen Fördergebieten zu. Dazu gehören unter anderem Kinder- und Jugendhilfe, Verkehrserziehung und -sicherheit, Beratung und Unterstützung bei Gesundheitsthemen, Natur- und Umweltschutz sowie Wissenschaft, Bildung und Kunst.

Die höchsten Einzelbeträge aus dem Sammelfonds gingen in der ersten Ausschüttung dieses Jahres an den Hamburger Fürsorgeverein von 1948 e.V., der 81.615 Euro erhielt. Das Landesbüro des WEISSER RING e.V. wurde mit 51.608 Euro unterstützt, während das Zweite Hamburger Frauenhaus e.V. 25.100 Euro bekam. Die übrigen Einrichtungen und Vereine erhielten vorwiegend Beträge im vierstelligen Bereich.

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