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StartSicherheitUnbefristete Telefonüberwachung in Berlin geplant

Unbefristete Telefonüberwachung in Berlin geplant

Die Polizei in Berlin soll künftig Telefonüberwachung und Handyortung unbefristet nutzen können. Einer entsprechenden Regelung stimmte der Innenausschuss im Abgeordnetenhaus in der vergangenen Woche zu.

„Berlin kann sich keine Befugnislücken leisten“, betonte die Innensenatorin Berlins, Iris Spranger (SPD), im Ausschuss. In anderen Bundesländern seien diese Instrumente längst installiert. Im Zuge der geplanten Änderung des Berliner Polizeigesetzes halte Spranger eine wissenschaftliche Evaluierung nicht für sinnvoll. Angesichts der Bedrohungslage sei eine Ausweitung der Polizeibefugnisse Teil der Gesetzesänderung.

Die vorherige rot-grün-rote Regierung hatte im Jahr 2021 bereits über Maßnahmen zum Abhören und zur Erhebung von Standortdaten (Telekommunikationsüberwachung, TKÜ) debattiert. Auf Grund der Eingriffsintensität wurden sie damals auf vier Jahre befristet und sollten wissenschaftlich überprüft werden. Festgehalten wurde diese Regelung im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Bln). Im April sollte sie auslaufen.

Bedenken bei Linke und Datenschützern

Kritik zum Aussetzen der Frist und der Evaluation kam unter anderem aus den Reihen der Partei „Die Linke“. Der Linken-Abgeordnete Niklas Schrader monierte: „Der Zweck heiligt nicht die Mittel.“ Bei tiefen Grund- rechtseingriffen müsse der Gesetzgeber genau abwägen, ob sie notwendig seien. Einem gemeinsamen Vorschlag der Linken und Grünen, die Befugnisse zunächst um ein Jahr zu verlängern und zu evaluieren, hatten CDU und SPD nicht zugestimmt.

Auch die Berliner Datenschutzbeauftragte, Meike Kamp, äußerte ihre Bedenken gegen das Vorhaben der Berliner Regierung. Eine Evaluation diene auch dazu, Eingriffe in die Grundrechte zu legitimieren, schrieb sie an den Innenausschuss. Ziel sei es, „empirisch zu untersuchen, ob und inwieweit die Maß- nahmen tatsächlich notwendig, verhältnis- mäßig und effektiv sind“. Das Abgeordnetenhaus soll voraussichtlich am 27. März über die Entfristung der Überwachungsbefugnisse abstimmen, bevor diese am 1. April auslaufen.

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