- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
StartFinanzenRechnungshof kritisiert bayerische Grenzpolizei

Rechnungshof kritisiert bayerische Grenzpolizei

Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) hat seinen Jahresbericht 2025 vorgelegt. Darin moniert er unter anderem eine fehlerhafte Besteuerung von kommunalen Mandatsträgern, zudem wurden offenbar mehrere Millionen Steuerbescheide mit unzutreffenden Kirchensteuer-Sonderausgaben ausgestellt.

Auch drei große Bauvorhaben an Staatsstraßen nahmen die Prüfer des Rechnungshofs unter die Lupe. Hier stiegen die Baukosten von ursprünglich 34 auf 90 Millionen Euro. Damit wurden die Vorhaben 2,2- bis 4,5-fach so teuer wie ursprünglich geplant. Grund für die enormen Kostensteigerungen seien Defizite in Planung und Kostenermittlung sowie fehlende Kostendisziplin gewesen, so der ORH.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Kosten für den Schutz des Bundesgebietes. So habe der Bund 2020, 2021 und 2023 zur Sicherung der Grenzen bei der die bayerischen Grenzpolizei Einsatzunterstützungen angefordert. Eine Kostenerstattung erfolgte nicht, allerdings hätte die Landespolizei die Kosten an den Bund weitergeben müssen, monierten die Prüfer.

Auch an den Flughäfen Nürnberg und Memmingen nahm die bayerische Grenzpolizei Aufgaben des Bundes wahr. Hier beliefen sich die Personalkosten von 2020 bis 2023 auf 42,5 Millionen Euro. „Das Innenministerium sollte zur Wahrung der Haushaltsinteressen des Freistaates Verhandlungen mit dem Bund über eine Kostenbeteiligung führen“, fordert der bayerische Rechnungshof.

Generationengerechter Umgang mit Schuldenpaket

Zum jüngst beschlossenen Schuldenpaket stellte ORH-Präsidentin Heidrun Piwernetz klar: „Es kommt jetzt entscheidend darauf an, damit verantwortungsbewusst und generationengerecht umzugehen.“ Die Schuldenbremse des Grundgesetzes sei nicht aufgehoben, sondern nur verändert worden. Eine leistungsfähige öffentliche Infrastruktur sei grundsätzlich aus den laufenden Einnahmen zu finanzieren. Schulden kämen nur für nachgewiesene, zusätzliche Maßnahmen in Betracht, die über den Status quo hinausgingen und nachfolgenden Generationen zugutekommen. „Nur so kann überhaupt gerechtfertigt werden, dass diese die erheblichen Zinslasten aus einer möglichen enormen Neuverschuldung und die damit einhergehenden finanziellen Einschränkungen tragen müssen“, so Piwernetz.  

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein