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Bündeln im Verfassungsrahmen

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat ein neues Gutachten zu „Verfassungsrechtliche Möglichkeiten der Aufgabenbündelung im Föderalstaat“ veröffentlicht, das zeigt, dass viele der vom NKR vorgetragene Vorschläge für eine Optimierung des Verwaltungsstaates sich auch im aktuellen Rechtsrahmen umsetzen lassen.

Eine zentrale vorgeschlagene Maßnahme war die Bündelung von Aufgaben, wodurch die personelle und finanzielle Entlastung erreicht werden soll. Konkret schreibt Gutachten Autor Prof. Dr. David Roth-Isigkeit, dass die vom NKR-Gutachten „Bündelung im Föderalstaat“ vorgeschlagenen Bündelungen der vertikalen Hochzonung, der horizontalen Länderkooperation sowie der Verfahrensmodularisierung sich auch ohne Verfassungsreformen schon weitreichend implementieren lassen.

Prof. Dr. Sabine Kuhlmann, stellv. Vorsitzende des NKR und Verwaltungswissenschaftlerin an der Universität Potsdam, spricht sich auch dafür aus, die wenigen gezielten verfassungsrechtlichen Anpassungen vorzunehmen, um weitere Maßnahmen umzusetzen und so die öffentliche Verwaltung für zukünftige Herausforderungen zu rüsten. Von der neuen Bundesregierung forderte sie: „In der neuen Legislaturperiode sollte rasch priorisiert werden, welche Aufgaben sich in welcher Weise für eine Bündelung im Föderalstaat eignen, um zu Entlastungen und Verbesserungen der Vollzugsverwaltung zu gelangen.“

Das vollständige Gutachten „Verfassungsrechtliche Möglichkeiten der Aufgabenbündelung im Föderalstaat“ finden sie hier.

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