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StartDigitalesNeues Glück für den digitalen Staat

Neues Glück für den digitalen Staat

Die Details des Koalitionsvertrags zwischen Union und SPD sorgen für intensive Debatten. Die geplante Schaffung eines Digitalministeriums wird Realität und ist mit vielen Hoffnungen verbunden – der Erfolg hängt jedoch von der konkreten Ausgestaltung ab. Auch die weiteren Pläne zur Digitalisierung der Verwaltung sind zahlreich und ambitioniert. Wirklich neu ist davon wenig.

Das neue Ministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung soll Kräfte bündeln und von der CDU besetzt werden. Es wird vermutet, dass Prof. Dr. Kristina Sinemus aus dem hessischen Pendant den Posten der Bundesdigitalministerin einnehmen soll – bestätigt ist dies jedoch noch nicht. Auch wie das neue Ministerium tatsächlich zugeschnitten sein und welche Bereiche es verantworten wird, müssen die verhandelnden Parteien noch entscheiden. Wie viele aus der IT-Branche begrüßt der Bitkom diesen Schritt: „Richtig ausgestaltet kann es die digitalpolitischen Themen im Bund in einer Hand zusammenführen und so zu einem echten Treiber für die Digitalisierung werden“, sagt der Präsident des Verbands, Dr. Ralf Wintergerst.

Klar ist, dass das Ministerium die Verwaltungsdigitalisierung voranbringen soll. Ziel ist laut Koalitionsvertrag eine zentrale Plattform („One-Stop-Shop“), die alle Anträge und Behördengänge bündelt und ihre digitale Abwicklung ermöglicht. Der Zugang zur Verwaltung soll über die automatisch bereitgestellte und verpflichtende Deutschland-ID und die EUDI-Wallet möglich sein. Die Wallet befindet sich derzeit in der Entwicklung.

Digital Only mit Hilfe vor Ort

Die Verwaltung der Zukunft beschreiben die Parteien zudem als „zunehmend antragslos“ und „rein digital“. Die Exklusivität des digitalen Wegs haben auch Bundesminister Wissing und Bundes-CIO Dr. Markus Richter in den vergangenen Jahren gefordert. „Wer den digitalen Weg nicht gehen will oder kann, erhält Hilfe vor Ort“, verspricht der Koalitionsvertrag. Zudem betonen die Parteien, Automatisierung und KI „umfassend“ nutzen zu wollen, um Verwaltungsprozesse zu beschleunigen und effizienter zu gestalten. Digitalisierungshemmnisse sollen beseitigt werden, etwa Schriftformerfordernisse mithilfe einer „Generalklausel“ – ein Vorhaben, das sich auch im Koalitionsvertrag der Ampel aus 2021 wiederfindet.

Die Basis für die moderne Verwaltung sei die Ende-zu-Ende-Digitalisierung – welche das OZG 2.0 bereits als Standard festschreibt – und digitaltaugliche Gesetze, welche mittels des 2023 eingeführten Digitalchecks angestrebt werden. Die Parteien planen weiterhin, „ein Datendoppelerhebungsverbot (Once Only)“ zu verankern und die Verwaltungen zum Datenaustausch untereinander zu verpflichten. Die Registermodernisierung, welche sowohl die medienbruchfreie Verwaltung als auch die einmalige Dateneingabe ermöglicht, soll ebenfalls vorangetrieben werden.

Darüber hinaus soll ein interoperabler und europäisch anschlussfähiger Deutschland-Stack KI, Cloud-Dienste und Basiskomponenten integrieren und prioritär umgesetzt werden. Hier soll erst geprüft werden, „ob europäische Anbieter bereits entsprechende Lösungsmodelle entwickelt haben“. Die Deutsche Verwaltungscloud, welche seit diesem Monat produktiv ist, sichere in Zukunft „die Austauschbarkeit“ und verhindere „unkontrollierte Datenabflüsse“.

Ambitionierte Ziele für Open Source

Zur Stärkung der digitalen Souveränität sollen ebenenübergreifend offene Schnittstellen und offene Standards definiert und mit privaten und öffentlichen Akteuren Open Source vorangetrieben werden. Hierbei werden explizit das ZenDiS, die Sovereign Tech Agency und die SPRIND genannt. Das IT-Budget soll strategisch ausgerichtet und „ambitionierte Ziele“ für Open Source definiert werden.

Die Steuerung der Digitalvorhaben soll datenbasiert und wirkunsorientiert erfolgen. Auch sprechen die Parteien von einer „strategischen Vorschau“ – und erfüllen damit zumindest zum Teil die Empfehlungen des Digitalbeirats der letzten Legislatur.

Starkes BSI als Zentralstelle

Die IT-Sicherheit soll vor allem bei KRITIS verbessert werden, etwa durch Notfallmanagement. Wie die letzte Koalition strebt auch die neue Regierung den Ausbau des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Zentralstelle an. Im Rahmen der NIS-2-Umsetzung, die noch aussteht, soll das BSI-Gesetz novelliert werden. Auch wollen die Parteien in die IT-Sicherheits-Forschung investieren.

„Wo es möglich ist“, soll ein Rechtsanspruch auf Open Data bei staatlichen Einrichtungen geschaffen werden. Für Mobilitäts-, Gesundheits- und Forschungsdaten planen die Parteien eine „moderne Regelung“. Das 2024 in Kraft getretene Gesundheitsdatennutzungsgesetz der Ampelregierung wird nicht erwähnt. Um die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und resilienter gegenüber Desinformation und Manipulation zu werden, sollen digitale Kompetenzen gestärkt werden. Ziel ist der „souveräne, sichere und kritische Umgang“ mit digitalen Tools und Medien.

Insgesamt finden sich die wesentlichen digitalpolitischen Inhalte des Koalitionsvertrags bereits in seinem Vorgänger. Ob neue Formen und Strukturen wie Digitalministerium, Digitalagentur und Co. diesen Vorhaben einen neuen Schub geben können, muss die neue Regierung beweisen.

Hier lesen Sie die Koalitionspläne für die Datenschutzbehörden.

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