(BS) Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung von bis zu 305 Millionen Euro grünes Licht gegeben. Der Antrag erfolgte durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK).
Ziel der Mittel sei die unterbrechungslose Fortsetzung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), die eine zentrale Rolle beim Ausbau und der Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung spielt.
VKU fordert langfristige Finanzierungssicherung
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die finanzielle Sicherung des BEW als wichtiges Signal: „Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze ist das zentrale Förderprogramm für Ausbau und Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung. Das Programm ist sehr gut, hat sich bewährt und muss ohne Unterbrechung weitergehen, damit die Wärmewende richtig Fahrt aufnehmen kann“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Bereits Ende letzten Jahres hatte der VKU zusammen mit 18 weiteren Verbänden und Gesellschaften einen offenen Brief an die zuständigen Ausschüsse des Bundestages gerichtet und auf eine ausreichende Finanzierung des BEW gedrängt. Darin wurde der jährliche Investitionsbedarf bis 2030 mit 3,4 Milliarden Euro pro Jahr angegeben. Die Summe hatte sich aus einer durch die Arbeitsgemeinschaft Fernwärme (AGFW) und des VKU in Auftrag gegebene Studie ergeben.
Entsprechend dürfe der Sofort-Zuschuss lediglich der erste und unmittelbarste Schritt vor Vereidigung der neuen Bundesregierung sein, ordnet der VKU ein. Schwarz-Rot hatte sich im Koalitionsvertrag unter anderem darauf verständigt, den Anteil von Fernwärme an der Wärmeversorgung zu verdreifachen und den Anteil erneuerbarer Energien in der Fernwärmeversorgung bis 2030 auf 50 Prozent zu erhöhen. Dafür unerlässlich sei die ebenfalls vereinbarte gesetzliche Verankerung und Sicherung der dauerhaften und erhöhten Finanzierung des BEW: „Die Nachfrage nach Fördermitteln ist hoch, und das Programm unterfinanziert: Bereits jetzt gibt es unbewilligte Förderanträge mit einem Volumen von insgesamt mehr als einer Milliarde Euro“, so Liebing. Das unterstreiche den dringenden Handlungsbedarf und widerspreche gleichzeitig einer früheren Argumentation des Bundesfinanzministeriums, demnach noch genug Geld im Fördertopf vorhanden sei.
Personalnot behindert Bewilligungsverfahren
Viele Kommunen befinden sich nach eigenen Angaben noch ganz am Anfang ihres Fernwärmeausbaus. Städte und Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern sind bis zum 30. Juni 2026 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet. Kommunen mit 100.000 Einwohnern oder weniger bleiben dafür zwei Jahre mehr Zeit. Besonders in Bundesländern ohne spezifische Landesgesetze zur Wärmeplanung, wie Bayern oder Sachsen, haben viele Kommunen noch keine konkreten Schritte unternommen. Entsprechend sei ein kontinuierlicher Anstieg der Förderanträge zu erwarten. Andere Bundesländer sind dem Zeitplan hingegen bereits weit voraus: In Baden-Württemberg mussten die großen Kreisstädte und Stadtkreise ihre Wärmeplanung bereits Ende 2023 abschließen.
Die Bewilligung von Förderanträgen werde allerdings durch anhaltende personelle Engpässe erschwert. Derzeit nehme die Bearbeitung im Schnitt zwischen sechs und zwölf Wochen in Anspruch. Im Hinblick auf das erwartete Anwachsen der Antragszahlen sei ein Personalaufwuchs beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle dringend notwendig: „Die personellen Ressourcen bei der Bewilligungsbehörde haben sich zuletzt zu einem Flaschenhals entwickelt“, kritisiert Liebing. Die fristgerechte Umsetzung der Wärmeplanung dürfe daran nicht scheitern.