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StartDigitalesBrandenburg arbeitet an verbindlicher Cyber-Sicherheits-Strategie

Brandenburg arbeitet an verbindlicher Cyber-Sicherheits-Strategie

Die Landesregierung Brandenburg treibt die Umsetzung einer landesweiten Cyber-Sicherheits-Strategie voran. Grundlage ist die neue NIS-2-Umsetzungsverordnung, die erstmals eine klare Zuständigkeit festlegt. Gleichzeitig wurden personelle Strukturen gestärkt und Kooperationen mit Bund und Wirtschaft ausgebaut.

Der CDU-Abgeordnete Corrado Gursch wollte mit einer Kleinen Anfrage herausfinden, ob Brandenburg aktuell über eine verbindliche Cyber-Sicherheits-Strategie verfügt, wie diese gesteuert und evaluiert wird und welche konkreten Maßnahmen in den Jahren 2024 und 2025 umgesetzt wurden. Zudem interessierten ihn die personelle Ausstattung der zuständigen Behörden, die Zusammenarbeit mit Betreibern kritischer Infrastrukturen sowie Kooperationen mit Bund, Ländern und privaten Akteuren.

In ihrer Antwort verweist die Landesregierung in erster Linie auf die brandenburgische NIS-2-Umsetzungsverordnung (BbgNIS2UmsV) vom 14. Juli 2025. Im Rahmen dieser wurde erstmals geregelt, welche Behörde mit der Erarbeitung einer verbindlichen Cyber-Sicherheits-Strategie beauftragt wird. Die Wahl fiel dabei auf das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung (MdJD), welches einen Strategieentwurf erarbeitet hat, der nun in der Landesregierung abgestimmt werden soll. Außerdem verweist die Landesregierung auf die Informationssicherheitsleitlinie für die Landesverwaltung und Justiz. Diese wurde bereits 2024 umfassend novelliert und setzt Teile der EU-NIS-2-Verordnung um.

Diese Maßnahmen sollen Folgen

Ebenfalls äußerte sich die Landesregierung zu jenem Teil der Anfrage, welcher sich auf konkrete Maßnahmen zur Cyber-Sicherheit bezieht. Im Wesentlichen wird auch dort auf die BbgNIS2UmsV verwiesen. Diese beinhaltet einerseits die Festlegung einer Behörde, die künftig die Einhaltung der Richtlinienvorgaben überprüfen soll, anderseits soll ein Computer-Notfallteam gegründet werden, das zur präventiven Unterstützung bei Cyber-Vorfällen dient.

Auch auf die personelle Besetzung des Bereiches Cyber-Sicherheit in den zuständigen Stellen wird in der Antwort eingegangen. So seien aktuell für die Umsetzung der BbgNIS2UmsV sowie der Informationsrichtlinie zwei Vollzeitkräfte im MdJD vorgesehen. Nachgeordnete Referate dieses Bereichs sind mit sieben Vollzeitkräften ausgestattet. Dazu kommen nochmal zwölf Vollzeitstellen beim Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB), welche die Informationssicherheit in der Landesverwaltung gewährleisten. Im Innenministerium ist zudem weiteres Personal mit Cyberspionageabwehr, Cyberkriminalitätsbekämpfung und der KRITIS-Kontaktstelle zum Bundesministerium für Informationssicherheit (BSI) betraut.

Kooperation zu Cyber-Sicherheit

Das BSI ist dabei nicht die einzige Kooperationsstelle für die Cyber-Sicherheit Brandenburgs. Man stehe zusätzlich in regelmäßigem Austausch mit dem VerwaltungsCERT-Verbund, der AG Informationssicherheit des IT-Planungsrats sowie der Länderarbeitsgruppe Cybersicherheit der Innenministerkonferenz. Auch bestehe ein enger Kontakt zu verschiedenen Betreibern kritischer Infrastruktur, insbesondere aus der Gas- und Elektrizitätsbranche.  Für Fragen seitens der Betreiber, stehe der brandenburgische Verfassungsschutz mit den notwendigen Informationen zur Verfügung.

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