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StartSicherheitEnttäuschung in Baden-Württemberg

Enttäuschung in Baden-Württemberg

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) zeigt sich über den Entwurf eines neuen Katastrophenschutzgesetzes in Baden-Württemberg enttäuscht. Die seit Jahren kritisierte Zweiklassengesellschaft im Katastrophenschutz werde nicht beendet. Eine umfassende rechtliche Gleichstellung der DRK-Helfenden mit anderen Einsatzkräften sei nicht vorgesehen.

Deshalb fordert das DRK Nachbesserungen am Entwurf. Notwendig sei eine allgemeine Freistellung mit Lohnersatz für alle Helfenden bei allen Einsätzen sowie für Aus- und Fortbildungen, analog zu den Rechten von Feuerwehr und THW. Das Innenministerium verweist darauf, dass die Gleichstellung im neuen Gesetz geregelt sei. Tatsächlich gilt diese jedoch nur im Katastrophenfall oder wenn eine Außergewöhnliche Einsatzlage (AEL) ausgerufen wird. Beides bleibe die Ausnahme, kritisiert der DRK-Landesverband Baden-Württemberg. Zudem seien die Kriterien für eine AEL nicht klar definiert und würden in den Landkreisen unterschiedlich gehandhabt. Das sorge für einen Flickenteppich und für fehlende Klarheit bei Helfenden und deren Arbeitgebern.

Gerechtigkeitslücke bleibt offen

Keine Lösung biete das neue Gesetz für die vielen Einsätze, zu denen die Helfenden in der Regel hinzugezogen werden: größere Unfälle, Brände, Evakuierungen oder Suchaktionen. Hierfür gebe es weder Freistellungs- noch Entschädigungsregeln. Die Helfenden seien somit auf die Kulanz ihrer Arbeitgeber angewiesen. Ähnliches gilt für Aus- und Fortbildungen. Viele Ehrenamtliche nehmen dafür Urlaub oder bauen Überstunden ab.

Das erschwere die Verfügbarkeit, Ausbildung, Gewinnung und Bindung von Ehrenamtlichen. Das DRK sieht das Land in der Pflicht, die Gerechtigkeitslücke zu schließen – und damit den Katastrophenschutz dauerhaft zu stärken.

Gleiche Rechte für alle

Erst vor wenigen Wochen machten sich mehr als 150 Bevölkerungsschutzkräfte des DRK aus dem Bundesland in Fahrzeugkolonnen auf den Weg nach Stuttgart und forderten vor Mitgliedern des Innenausschusses, „gleiche Rechte für alle Helfenden im Katastrophenschutz“ zu schaffen.

Im Interview erklärt Jürgen Wiesbeck, Landeskatastrophenschutzbeauftragter des DRK-Landesverbands Baden-Württemberg, die Hintergründe zu den Forderungen. Das Interview finden Sie hier.

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