Der baden-württembergische Landtag hat ein neues Landeskatastrophenschutzgesetz verabschiedet. Mit der Novelle wird an mehreren Stellschrauben gedreht. Das neue Gesetz stärkt das Ehrenamt, entlastet die Kommunen finanziell und sieht einen Ausbau der Vorsorge vor. Zudem enthält das Gesetz eine umfassende systematische Neufassung sowie klare Begriffsdefinitionen. Die ersten Reaktionen sind positiv.
Konkret wird die Ehrenamtsförderung durch eine Erhöhung der Jahrespauschale für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der Organisationen des Bevölkerungsschutzes angehoben. Sie steigt von 130 Euro auf 180 Euro. Mit der Erhöhung können nunmehr auch Verwaltungskosten bezahlt werden. Auch ungebundene Kräfte sind bedacht worden. Diese sogenannten Spontanhelfer können nun Schadensersatz erhalten, wenn ihnen im Einsatz ein Sachschaden entsteht. Zudem genießen Spontanhelfer künftig gesetzlichen Unfallversicherungsschutz bei der Unfallkasse Baden-Württemberg.
Zudem übernimmt das Land zukünftig auch bei der bei außergewöhnlichen Einsatzlagen oder im Katastrophenfall alle Kosten der Helferinnen und Helfer und der Hilfsorganisationen. Darunter fallen Schäden durch Helferinnen und Helfer, die Freistellung von ehrenamtlich Tätigen am Arbeitsplatz und Ersatz der Lohnaufwendungen oder Übernahme von Verdienstausfall, Auslagenersatz, Kinderbetreuungskosten, Pflegekosten, Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung und Auslagen bei haushaltsführenden Personen sowie der Ersatz von Sachschäden der Helferinnen und Helfer. Dies ermöglicht eine ehrenamtsfreundliche und unbürokratische Abwicklung der Helferrechte. Mit der neuen Regelung würden insbesondere die Kommunen entlastet, so das baden-württembergische Innenministerium.
Es wurde geliefert
Mit Spannung war auch die Regelung zu Helfergleichstellung erwartet worden. Der DRK-Landesverband Baden-Württemberg zeigt sich vom ersten Entwurf enttäuscht (wir berichteten). Das novellierte Katastrophenschutzgesetz weitet den Anwendungsbereich der Helferrechte deutlich aus. Demnach gelten die neuen Bestimmungen nun auch für Helferinnen und Helfer, die durch eine Katastrophenschutzbehörde zu einer dienstlichen Veranstaltung herangezogen werden. Das gilt für Einsätze, Übungen und sonstige dienstliche Termine.
„Das neue Gesetz schließt einen großen Teil der bisherigen die Gerechtigkeitslücke bei der Freistellung außerhalb von Katastrophenlagen, stärkt die Rechte der Einsatzkräfte und beinhaltet viele weitere Verbesserungen“, so Jürgen Wiesbeck, Landeskatastrophenschutzbeauftragter des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg. Sein Kollege Peter Rombach, Landeskatastrophenschutzbeauftragter des DRK-Landesverbandes Badisches Rotes Kreuz, fügte hinzu: „Das Land hat geliefert. Entscheidend ist, dass die erweiterten Helferrechte überall im Land verlässlich greifen.“ Wichtig für das DRK sei, dass ein einfaches und verbindliches Verfahren für Freistellung und Erstattung eingerichtet werde, das transparente Informationen für Behörden, Arbeitgeber und Ehrenamtliche enthält. Hilfreich sei die Zusage einer schriftlichen Erläuterung an die zuständigen Behörden.
Ausbau der Vorsorge
Das neue Katastrophenschutzgesetz enthält zudem Regelungen zum Aufbau eines Katastrophenschutzlagers. In diesem Lager werden die wesentlichsten Bedarfe vorgehalten. Das könnten etwa Zelte, Liegen, Decken, Verbandsmaterial, haltbare Lebensmittel oder ähnliches sein, um bei entsprechenden Einsatzlagen schnell und einfach große Mengen des notwendigen Materials zur Verfügung zu haben. In die Einrichtung des Katastrophenschutzlagers investiert das Land Baden-Württemberg für die Erstausstattung rund 2,2 Millionen Euro.
Innenminister Thomas Strobl (CDU) erklärte zu dem Gesetz, dass der Katastrophenschutz in Baden-Württemberg gut aufgestellt sei, aber: „Wir bleiben nicht stehen, Schritt für Schritt verbessern wir unseren Bevölkerungsschutz. Mit dem neuen Katastrophenschutzgesetz gehen wir gleich drei Schritte nach vorne: Wir stärken die Helfergleichstellung und damit das Ehrenamt, wir entlasten die Kommunen im Katastrophenfall finanziell und wir bauen die Vorsorge weiter aus.“




