Immer mehr Bürgerinnen und Bürger wollen früher in Rente gehen und zahlen dafür zusätzlich Geld in die Rentenkasse.
180.000 Versicherte haben 2024 freiwillige Rentenbeiträge entrichtet, um ihren Rentenanspruch zu erhöhen oder um die vorgeschriebenen Wartezeiten bis zur Rente auszugleichen. Zu 64 Prozent zahlten die freiwillig Versicherten, die nicht gleichzeitig pflichtversichert sein dürfen, den festgelegten Mindestbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dies teilte die Deutsche Rentenversicherung bei einem Presseseminar mit.
Freiwillige Einzahlungen werden steuerlich berücksichtigt
Insgesamt 48.000 Versicherte nutzten im Jahr 2024 Einmalzahlungen, um damit Rentenminderungen auszugleichen. Lediglich 3.221 Versicherte entschieden sich für eine freiwillige Einzahlung, um damit für Ausbildungszeiten, in denen keine Beiträge entrichtet wurden, nachzuzahlen. „Alle Einzahlungen können steuerlich berücksichtigt werden“, erklärte Nico Höxbroe, Bereichsleiter Versicherung, Auskunft und Beratung, bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.
2025 wurden zum Ausgleich für eine Rentenminderung 743 Millionen Euro eingezahlt, für eine freiwillige Versicherung waren es 688 Millionen Euro. Zu den freiwillig Versicherten zählen unter anderem Selbstständige oder Bürgerinnen und Bürger, die Care-Arbeit erledigen. Um Abschläge nach einem Versorgungsausgleich wieder aufzufüllen, flossen im vergangenen Jahr 18 Millionen Euro in die gesetzliche Rentenkasse. Das seien „erhebliche Summen“, so Höxbroe.
Mit dem Entrichten von freiwilligen Beiträgen besteht die Möglichkeit, vorzeitig in Rente zu gehen. Nach einer Versicherungszeit von 45 Beitragsjahren ist eine abschlagsfreie Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze möglich.
Als Maßnahme gegen das infolge des demografischen Wandels sinkende Rentenniveau hat der Bundestag Ende März das sogenannte Altersvorsorgereformgesetz beschlossen. Die neue Regelung soll die als unrentabel kritisierte Riester-Rente ersetzen und sieht vor, ein Altersvorsorgedepot zu schaffen, mit dem die Bürgerinnen und Bürger durch Aktien, Fonds und ETFs zusätzlich zur gesetzlichen Rente für das Alter sparen.






