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StartSicherheitBayern im Fokus ausländischer Nachrichtendienste

Bayern im Fokus ausländischer Nachrichtendienste

Cyber-Sicherheit, Desinformation und Spionage: Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sieht für die erste Hälfte des Jahres in allen drei Bereichen eine besorgniserregende Entwicklung.

Im Rahmen der Vorstellung der Verfassungsschutzinformationen für das erste Halbjahr 2026 sprach Herrmann von einem „nie gekannten Level“ der hybriden Bedrohungen. Inzwischen setzten autoritäre Staaten vermehrt auf illegale geheimdienstliche Mittel. Ihre Angriffe zielten dann hauptsächlich gegen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Kritische Infrastrukturen (KRITIS), erklärte der Innenminister. Als Hauptakteur bezeichnete er Russland, jedoch werde auch China vom Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Bayern beobachtet. „Erst unlängst wurde in München ein Ehepaar festgenommen, das gezielt Kontakt zu Hochschulen und Forschungseinrichtungen aufgebaut haben soll, um wissenschaftliche Informationen über militärisch nutzbare Hochtechnologien zu erlangen“, berichtete Herrmann.

Auch vor Gefahren aus dem Inland warnte der CSU-Politiker. Taten aus dem Bereich des Linksextremismus richteten sich wie auch in den vergangenen Jahren vor allem gegen Rechts. Zudem zählten auch Mitglieder der AfD vermehrt zu den Opfern. „Aber auch die Gewaltandrohungen gegen Repräsentanten des Staates werden immer konkreter“, betonte Herrmann. Vor dem Hintergrund verschiedener Strafverfahren gegen Mitglieder der sogenannten „Hammerbande“ veröffentlichte das „Tribunal kollektive Konfrontation“ zuletzt auf der linksextremistischen Szeneplattform Indymedia unter Bezugnahme auf die RAF ein erstes „Urteil“ gegen namentlich genannte Richter, Staatsanwälte und Leiter von Justizvollzugsanstalten. Die Veröffentlichung zeige, dass sich der gewaltbereite Teil der Szene „bis heute nicht von der blutigen Geschichte der RAF distanziert“.

AfD weiter im Fokus

Weiterhin beobachtet das LfV die AfD. Die Rechtmäßigkeit der Beobachtung bestätigte eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Juni 2026. Einen entsprechenden Antrag der AfD auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München, das die Beobachtung der AfD für zulässig erachtet hatte, lehnte das Gericht ab. Laut dem bayerischen Innenminister sei eine ernsthafte Distanzierung von den extremistischen Kräften innerhalb der Gesamtpartei nicht zu erkennen. Auch wenn sich die bayerische AfD aktuell um ein gemäßigtes Auftreten bemühe.

Mit Blick auf den islamistischen Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin erklärte Herrmann mit Nachdruck, dass der Rechtsstaat nun eine schnelle und wirksame Antwort geben müsse. „Denn wenn das Vertrauen der Bevölkerung in das staatliche Sicherheitsversprechen schwindet, droht die Akzeptanz des Rechtsstaates zu erodieren.“

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