Auf zwei Berliner Senatsverwaltungen hat es einen Cyber-Angriff gegeben. Betroffen sind die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Beide Häuser wurden bereits am Freitag vorsorglich vom Landesnetz getrennt.
Das teilte die Senatskanzlei Berlin mit. Im Zuge „forensischer Untersuchungen“ habe sich eine „Inkriminierung des Landesnetzes Berlin“ ergeben. Alle beteiligten Stellen arbeiteten demnach „mit Hochdruck an der Absicherung des Landesnetzes“. Eingebunden seien das Landeskriminalamt, die Staatsanwaltschaft Berlin sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
IKT-Notfallkrisenstab einberufen
Die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen seien umgehend eingeleitet worden, heißt es weiter. Ein IKT-Notfallkrisenstab unter Leitung des Landesbevollmächtigten für Informationssicherheit sei eingerichtet worden. Zur Lage äußert sich der Senat aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit nicht im Detail.
Kommunikation eingeschränkt
Durch die Trennung vom Landesnetz seien die beiden betroffenen Verwaltungen derzeit nur eingeschränkt arbeitsfähig. Die externe Kommunikation erfolge nach Angaben aus den Häusern aktuell überwiegend telefonisch. Ein Mitarbeiter der Verkehrsverwaltung beschreibt die Situation gegenüber Medien als „praktisch arbeitsunfähig, ohne Internet und Mailkommunikation nach außen.“
Mögliche weitere Betroffene
Nach Informationen aus Medienberichten könnten weitere Teile der Berliner Verwaltung von dem Angriff betroffen sein. Zudem war von einem möglichen Datenabfluss die Rede. Nach Angaben aus informierten Kreisen soll es sich dabei allerdings um Daten handeln, die teilweise ohnehin öffentlich zugänglich sind. Offiziell bestätigt ist dies nicht.
Landesnetz als zentrale Infrastruktur
Das Berliner Landesnetz verbindet rund 600 behördliche und öffentliche Standorte miteinander. Es bildet die zentrale digitale Infrastruktur der Hauptstadtverwaltung und ermöglicht den Austausch zwischen Senatsverwaltungen, Bezirken und weiteren Einrichtungen. Die vorsorgliche Isolierung einzelner Bereiche soll eine mögliche Ausbreitung verhindern, führt im Umkehrschluss jedoch zu Einschränkungen im Verwaltungsbetrieb der betroffenen Häuser.






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