Die Björn Steiger Stiftung kritisiert die Position des Deutschen Landkreistages (DLT) scharf. Diese zeige das strukturelle Defizit des deutschen Rettungsdienstes. Der kommunale Spitzenverband will, dass der Rettungsdienst in der Gefahrenabwehr verortet bleibt und nicht – wie in den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vorgesehen – dem Leistungsbereich des SGB V zugeordnet wird (wir berichteten).
Die Stiftung kritisiert diese Haltung, da die Rettung schwerkranker oder verletzter Menschen in vielen Bundesländern weiterhin primär als Aufgabe der kommunalen Gefahrenabwehr betrachtet werde – und nicht als das, was sie tatsächlich sei: ein hochspezialisierter Bestandteil der medizinischen Versorgung, der über Leben und Tod entscheidet.
„Wer den Rettungsdienst beharrlich im Bereich der Gefahrenabwehr verortet, ignoriert die Realität eines modernen Notfallsystems“, erklärt Pierre-Enric Steiger, Präsident der Björn Steiger Stiftung. Jede einzelne Maßnahme im Rettungsdienst sei medizinisch motiviert – nicht verwaltungstechnisch. Wer das nicht anerkenne, riskiere politisch gewollt Menschenleben, so Steiger weiter.
Nach Auffassung der Stiftung könne das komplexe medizinische System mit seinen fachlichen Kompetenzen und seinen Qualitätsstrukturen nur dann zuverlässig funktionieren, wenn der Rettungsdienst medizinisch geführt und verantwortet werden kann. Damit müsse dieser im BMG angesiedelt sein. „In den entscheidenden Minuten eines Notfalls geht es nicht um kommunalpolitische Zuständigkeiten – es geht um Überleben. Deshalb gehört der Rettungsdienst ins Gesundheitswesen und unter bundesmedizinische Qualitätsaufsicht“, begründet Steiger die Haltung.
Vor diesem Hintergrund erinnert die Stiftung daran, dass sie im März 2025 eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht hat, um die strukturelle Fehlzuordnung der Notfallrettung juristisch überprüfen zu lassen. Ziel sei es, eine verfassungsrechtlich klare und zeitgemäße Einordnung des Rettungsdienstes als medizinischer Leistungsbereich zu erreichen.




