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StartSicherheitReform ja, Einmischung nein

Reform ja, Einmischung nein

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat sich zur geplanten Reform der Notfallversorgung der Bundesregierung positioniert. Der kommunale Spitzenverband unterstütze zwar grundsätzlich eine Reform, wehrt sich aber gegen Eingriffe des Bundes in die kommunale Rettungsdienstorganisation.

Besonders an der Herangehensweise des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) stört sich der DLT. Denn die Pläne des Ministeriums würden den Rettungsdienst primär aus einer medizinischen Perspektive betrachten. „Das berücksichtigt weder die engen Verflechtungen mit dem Brand- und Katastrophenschutz noch die Funktion des Rettungsdienstes als Teil der kommunalen Gefahrenabwehr“, erklärt DLT-Präsident Landrat Dr. Achim Brötel. Es brauche eine bessere Verzahnung von Notaufnahmen, vertragsärztlichem Bereitschaftsdienst und Rettungsdienst. Eine Fernsteuerung aus Berlin sei fehl am Platz. Der Rettungsdienst sei Teil der kommunalen Gefahrenabwehr mit engen Bezügen zu Feuerwehr und Katastrophenschutz. Hierfür trügen die Länder und Kommunen die Verantwortung.

Der Rettungsdienst dürfe nicht der verlängerte Arm der gesetzlichen Krankenversicherung sein. „Gerade in ländlichen Räumen greifen Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst eng ineinander. Diese Strukturen dürfen deshalb nicht durch zentralistische Vorgaben aus Berlin aus dem Gleichgewicht gebracht werden“, stellt Brötel klar. 

Nach den Plänen des BMG soll die medizinische Notfallrettung als eigenständiger Leistungsbereich in das SGB V aufgenommen werden. Dazu sollen neue Gremien- und Qualitätsrahmen auf Bundesebene geschaffen werden. Unter anderem soll ein Fachgremium bundesweite Rahmenempfehlungen zur medizinischen Notfallrettung erarbeiten.

Der Bundesrat hatte zur Reform zuletzt einen Entschließungsantrag gefasst, in dem die Länder den Bund auffordern, eine rechtssichere und zukunftsfähige Vergütung im Rettungsdienst zu schaffen. Die Landkreise fordern zudem, dass die Rufnummern 112 und 116 117 besser vernetzt werden, damit die Patientinnen und Patienten besser gelenkt werden.

Patientenlenkung als ein Weg

Konkret spricht sich der Deutsche Landkreistag dafür aus, im SGB V klarzustellen, dass die präklinischen medizinischen Leistungen des Rettungsdienstes – einschließlich medizinischer Versorgung vor Ort, fachlich-medizinischer Betreuung während des Transports sowie telemedizinischer Unterstützung – als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt und entsprechend vergütet werden. Gleiches gilt für die disponierenden Leistungen der Leitstellen. Dadurch ließen sich auch die Finanzierungsdiskussionen wegen Leerfahrten in einigen Bundesländern beenden, zeigt sich der DLT überzeugt.

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