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StartSicherheitGegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen

Gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen

Die Ahr-Katastrophe von vor vier Jahren bewegt immer noch Rheinland-Pfalz. Die rechtliche Aufarbeitung geht weiter. Der rheinland-pfälzische Innenminister Micheal Ebling (SPD) hat nun den Innenausschuss über den aktuellen Sachstand im Disziplinarverfahren gegen Landrat a.D. Dr. Jürgen Pföhler unterrichtet.

Dem ehemaligen Landrat des Kreises Ahrweiler werden in dem Ermittlungsbericht vorgeworfen, dass dieser gravierend gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen habe. Pföhler wird noch angehört.

Die Unterlassungen und Verhaltensweisen von Pföhler vor, während und nach der Naturkatastrophe im Ahrtal werden als Verstoß gegen das Rechtmäßigkeitserfordernis, gegen die innerdienstliche Wohlverhaltenspflicht sowie die im Beamtenstatusgesetz normierte Einsatzpflicht gewertet. Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass vonseiten des Innenministeriums anschließend Disziplinarklage mit dem Ziel der Aberkennung der Ruhegehaltsansprüche zu erheben ist. Daher ist beabsichtigt, als vorläufige Maßnahme ein Drittel des monatlichen Ruhegehaltes einzubehalten. Weitergehende Informationen können aufgrund der im Disziplinarverfahren geltenden rechtlichen Grundsätze nicht erteilt werden, teilt das Innenministerium von Rheinland-Pfalz mit.

Strafrechtliche Ermittlungen eingestellt

Im August 2021 hatte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier ein Disziplinarverfahren gegen Landrat Pföhler eingeleitet, um zu prüfen, inwieweit im Kontext der Naturkatastrophe im Ahrtal gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen wurde.

Dieses Verfahren wurde während der strafrechtlichen Untersuchungen entsprechend den Regelungen des Landesdisziplinargesetzes ausgesetzt, aber nach Einstellung der Ermittlungen im April 2024 offiziell wieder aufgenommen. Das Disziplinarverfahren hat zwischenzeitlich das rheinland-pfälzische Ministerium des Innern und für Sport an sich gezogen. 

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