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Spürbare Verbesserungen

„Wir werden nicht länger über Staatsmodernisierung reden, diese Bundesregierung macht sie“ – Dr. Karsten Wildberger, Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, will Staat und Verwaltung grundlegend verändern. Ambitionierte Ziele hatten schon viele vor ihm, doch die kürzlich beschlossene Modernisierungsagenda soll nun den entscheidenden Unterschied bewirken.

Der Schlüssel zum Erfolg soll in den über 80 festgelegten Einzelmaßnahmen, klaren Fristen und messbaren Zielen liegen. Eines dieser Ziele: der Abbau von 25 Prozent der Bürokratiekosten bis Ende dieser Legislaturperiode. „Wir haben uns mit zu vielen Vorschriften, Verfahren und Regeln selbst gefesselt“, erklärt Wildberger. Jetzt sei es an der Zeit, diesen Knoten zu lösen – Stück für Stück, entschlossen und zielgerichtet. In der Modernisierungsagenda sieht er einen klaren Umsetzungsfahrplan, der aus Reformwillen Realität machen soll.

Die vielen Einzelmaßnahmen in dem 40 Seiten langen Papier muten jedoch nicht so konkret an, wie Wildbergers Ankündigungen es zunächst vermuten lassen. Die Agenda stellt keine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Staatsmodernisierung dar. Maßnahmen müssen erst sukzessive ausgestaltet, überprüft und angepasst werden. Die Ergänzung neuer Maßnahmen ist willkommen.

Bei den Zielvorgaben ist es ähnlich. Auch hier finden sich mitunter sehr vage formulierte Erwartungen, die noch einer genaueren Definion bedürfen. So sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltung nach sechs Monaten eine deutliche Entlastung von staatlicher Bürokratie wahrnehmen – eine kaum überprüfbare Vorgabe. Monitoring und Berichte sind jedoch ohnehin nur dort vorgesehen, wo sie dazu dienen, den Fortschritt von Modernisierungsvorhaben aufzuzeigen.

Vielversprechender erscheinen die 23 Hebelprojekte, die zu direkten Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen führen sollen. Darunter z. B. die Zentralisierung der digitalen Fahrzeugzulassung, bei der ein bundesweiter Online-Service die bisher über 400 regionalen Portale ersetzen soll. Lutz Goebel, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) lobt das Vorhaben der Bundesregierung, staatliche Strukturen und Services grundlegend zu modernisieren und zu digitalisieren. Die Modernisierungsagenda benenne ambitionierte Ziele, aber auch viele noch zu erarbeitende Konzepte.

Nicht föderal genug

„Was die Agenda bislang vermissen lässt, ist der konsequente Einbezug von Ländern und Kommunen. Staatsmodernisierung muss föderal gedacht werden“, so Goebel. Auch der Bundestagsabgeordnete Moritz Heuberger (Bündnis 90/Die Grünen), Mitglied im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung, sieht grundlegende Fragen zur zukunftsfähigen föderalen Zusammenarbeit unbeantwortet. Besonders bedauert er, dass die noch im Koalitionsvertrag vereinbarte Grundgesetzänderung für eine Reform der föderalen Zusammenarbeit bei der Digitalisierung sang- und klanglos von der Bühne verschwinde.

Hier könnte die föderale Modernisierungsagenda für Abhilfe sorgen. Diese müsse mit den Vorgaben des Bundes abgestimmt werden, betont Goebel. Entscheidend ist aus seiner Sicht, die 11.000 Kommunen mit ihren unterschiedlichen IT-Systemen zu vernetzen, Standards zu schaffen und die vom Bund entwickelte Software nachnutzbar zu machen. Derzeit wird über die Inhalte der föderalen Agenda gesprochen, im Dezember soll sie dann auf der Ministerpräsidentenkonferenz verabschiedet werden. Wildberger verspricht, das Papier werde Kräfte bündeln, auf Lösungen statt auf Zuständigkeitsdebatten setzen und echte, spürbare Verbesserung bewirken. In den Bundesländern diskutieren Arbeitsgruppen kontrovers verschiedene Ideen bis hin zum Wegfall von Gesetzen und Vorschriften.

Kulturwandel in Arbeit

Bei der Staatsmodernisierung spielt die Digitalisierung zwangsläufig eine Rolle. Das spiegelt sich auch in der Modernisierungsagenda wider. Doch die Agenda zeigt deutlich: Staatsmodernisierung geht weit über diesen Teilbereich hinaus. Sie nimmt auch die Beschäftigten in den Fokus, macht zukunftsgerichtete Personalentwicklung zu einem der relevanten Handlungsfelder für diese Legislaturperiode und sieht z. B. eine Kompetenz- und Transformationsoffensive für die Bundesverwaltung sowie eine Modernisierung des Dienstrechts vor.

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