Im Rahmen des bundesweiten Aktionstags der Bildung am heutigen Mittwoch fordert der Deutsche Städte- und Gemeindebund konkrete Umsetzungsschritte für eine zukunftsgerichtete Bildungspolitik.
„Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung“ heißt es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Dazu hatten sich über 160 Staaten in einem Internationalen Pakt bekannt. Denn Bildung ist die entscheidende Zukunftsfrage für die Gesellschaft und der Schlüssel für Entwicklung. Doch haben alle Menschen einen Zugang dazu? Trotz der Festlegungen von Bildung als Menschenrecht herrschen in vielen Teilen auf der Welt Bildungsarmut und Chancenungerechtigkeit. Auch in Deutschland zweifeln viele Jugendliche und junge Erwachsene an der Chancengerechtigkeit im deutschen Bildungssystem, das geht aus einer repräsentativen Forsa Umfrage zum bundesweiten Tag der Bildung am 8. Dezember hervor. Der Stifterverband, die SOS-Kinderdörfer weltweit und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) riefen 2015 den heutigen Aktionstag für eine chancengerechte Bildung – unabhängig von Herkunft oder sozialem Hintergrund ins Leben. „Dieses Engagement wird dringender denn je benötigt, denn nach wie vor erhält Bildung nicht die nötige Aufmerksamkeit“, heißt es von den Initiatoren. Die drei Organisationen wollen mit dem Aktionstag das Thema Bildung auf neue Art ins öffentliche Bewusstsein rücken und eine gesellschaftliche Diskussion anstoßen.
Lernen und lehren in Zeiten digitaler Transformation
Dieses Jahr widmet sich der Tag der Bildung dem Thema „Lernen und Lehren in Zeiten digitaler Transformation“. Bei der aktuell steigenden Inzidenz und der Diskussion, ob die Schulen wieder schließen sollen, ist das Thema auch im diesjährigen Corona-Jahr nicht ganz unpassend.
Der DStGB fordert die Umsetzung des DigitalPakt 2.0. Denn die Corona-Krise und die damit einhergehenden Lockdowns haben gezeigt, dass das Bildungswesen einen Digitalisierungsschub braucht. Für den digitalen Unterricht fehle es nicht nur an Endgeräten, sondern auch an Lernplattformen, passender Lernsoftware, Infrastruktur in den Schulen und Qualifizierung der Lehrkräfte. Dabei müsse die Umsetzung unbürokratisch erfolgen und könne nur gemeinsam und in enger Abstimmung mit den Kommunen gelingen. Bei der Ausgestaltung müssen sie eng eingebunden werden, wie es im Koalitionsvertrag angekündigt wurde, so der DStGB.
Mit einem Digitalpakt 2.0 soll der Grundstein für ein Jahrzehnt der Bildungschancen gelegt werden, heißt es im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien. Der soll nämlich die digitalen Infrastrukturen an Schulen stärken. Denn die Coronakrise hat auch gezeigt, dass finanzielle Mittel für WLAN und Hardware allein nicht ausreichen, um im Notfall digitalen Unterricht von zu Hause aus zu ermöglichen, so aus dem Wahlprogramm.
Weitere Forderungen des DStGB
Auch fordert der DStGB die gezielte Förderung der Schulen in sozialen Brennpunkten. Um die Chancengerechtigkeit zu stärken, soll jedes Kind individuell gefördert werden, indem die Koppelung von sozialer Herkunft und Bildungserfolg abnimmt. Um dies zu erreichen, müssen Schulen viel gezielter durch zusätzliche Finanzmittel gefördert werden. Schulen sollten diese Mittel derart einsetzen können, dass sie passgenau an ihren Bedarfen orientiert sind, z.B. zur Einstellung von Schulsozialarbeitern, Sprachförderpädagogen, Inklusionsexperten und Schulpsychologen oder für eine intensivere Elternarbeit, sagt der DStGB.
Zudem sollen innere und äußere Schulangelegenheiten neu geordnet werden. Denn das System der Schulfinanzierung mit der Trennung in innere und äußere Schulangelegenheiten stamme aus der „Kreidezeit“ und genüge nicht den aktuellen Herausforderungen. „Die Schulgesetze der Länder müssen in das digitale Zeitalter“ transformiert werden“ so der DStGB.

