Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen die in Tübingen eingeführte Verpackungssteuer zurückgewiesen. Die Steuer wird auf Einweggeschirr für Lebensmittel zum Mitnehmen erhoben. Der Deutsche Städtetag (DST) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßen die Entscheidung.
Rund 320.000 Einwegbecher für Heißgetränke werden laut Bundesumweltministerium in Deutschland pro Stunde verbraucht. Auch Einwegverpackungen für Speisen treiben in den Kommunen die Kosten der Abfallentsorgung in die Höhe. Tübingen reagiert 2022 mit der Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer: Für Einwegverpackungen gelten 50 Cent, für Einwegbesteck 20 Cent Aufschlag. Damit wolle die Stadt neben der Kostendeckung auch Anreize für das Angebot von Mehrwegverpackungen schaffen. Allein im Jahr der Einführung nahm die Stadt damit 950.000 Euro ein.
Imbissbetreiberin hatte Beschwerde eingereicht
Die Beschwerde war von der Betreiberin einer ansässigen McDonald’s-Filiale eingereicht worden. Nachdem dieser in der Vorinstanz stattgegeben wurde, wies sie das Oberverwaltungsgericht in Leipzig ab. Nach der Entscheidung zog die Franchisenehmerin vor das Bundesverfassungsgericht, welches die Beschwerde nun endgültig abwies. „Als größte Fast-Food-Kette in Deutschland verursachte McDonald’s allein 2023 rund 49.000 Tonnen Verpackungsmüll – und hat seinen Müllberg damit im Vergleich zu 2022 sogar noch um rund 2.500 Tonnen vergrößert. Damit gehört der Konzern zu den schlimmsten Klima- und Müllsündern in der Gastronomie,“ so Elena Schägg von der DHU.
Städtetag und Umwelthilfe machen Druck
Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des DST begrüßt die Entscheidung: „Das ist eine wichtige Entscheidung für die Städte.“ Eine kommunale Verpackungssteuer könne ein wirksames Instrument gegen die steigende Verschmutzung deutscher Innenstädte sein. „Wir müssen die Wegwerfkultur stoppen. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes haben die Städte mehr Planungssicherheit. Wir rechnen damit, dass jetzt mehr Städte eine Verpackungssteuer lokal einführen werden.“ Tatsächlich erhebt Konstanz seit Jahresbeginn ebenfalls eine Verpackungssteuer. Freiburg und Heidelberg hatten ebenfalls Pläne zur Einführung signalisiert, wollten aber zunächst die Entscheidung des Verfassungsgerichts abwarten. Die Deutsche Umwelthilfe ruft die Kommunen nun zur Einführung einer Verpackungssteuer auf: „Umweltministerin Steffi Lemke hätte Städte längst von der Einweg-Mülllast befreien können, wenn sie eine bundesweite Verteuerung von Einwegverpackungen vorangebracht hätte. So müssen Städte und Gemeinden selbst handeln. Jede weitere kommunale Verpackungssteuer erhöht den Druck auf die künftige Bundesregierung, eine bundesweite Einweg-Abgabe auf To-go-Verpackungen von mindestens 50 Cent einzuführen und es besser zu machen als ihre Vorgänger.“

