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StartSicherheitNeufassung des BremHilfeG

Neufassung des BremHilfeG

Der Bremer Senat hat sich auf eine Novelle des Bremer Hilfeleistungsgesetzes (BremHilfeG) geeinigt und den Gesetzentwurf der Bremischen Bürgerschaft zugeleitet.

Die Neufassung soll Zuständigkeiten und Abläufe klarer regeln und führt neue Kategorien wie das „außergewöhnliche Ereignis“ und die „Krise“ ein, um auch unterhalb der Katastrophenschwelle handlungsfähig zu bleiben. Erfahrungen mit der Corona-Pandemie sowie verschiedenen Hochwasserlagen in mehreren Bundesländern haben gezeigt, dass auch unterhalb der Katastrophenschwelle Notsituationen entstehen können, die eine zentrale Koordinierung erfordern. Mit der Novelle sollen grundlegende Fragen der Zuständigkeiten und wesentlichen Abläufe neu gefasst werden, begründete Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) das Vorhaben.

Helfergleichstellung angestrebt

Ein weiterer Schwerpunkt der Reform ist die Gleichstellung ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer in den Hilfsorganisationen mit den Kräften der Freiwilligen Feuerwehr. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der fünf Hilfsorganisationen leisten wertvolle Arbeit für den Bevölkerungsschutz. Es ist daher nur konsequent, sie im Rahmen der Entschädigung den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren gleichzustellen“, erklärte Mäurer. Weitere Änderungen betreffen den Brandschutz, die Flughafenfeuerwehr, die Einführung einer Halterhaftung – insbesondere für Schiffe – sowie datenschutzrechtliche Regelungen für die Integrierten Leitstellen.

Ein „außergewöhnliches Ereignis“ beschreibt eine Gefahr für Leben, Gesundheit, die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte, die mit den Mitteln der örtlichen Gefahrenabwehr nicht mehr bewältigt werden kann, ohne dass jedoch bereits eine ressortübergreifende Einsatzleitung erforderlich ist. Eine „Krise“ hingegen beeinträchtigt die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung ganz oder teilweise. Beiden Sonderlagen ist gemeinsam, dass ihnen mit den Strukturen und erforderlichenfalls den Einsatzmitteln des Katastrophenschutzes begegnet werden muss.

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