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Europa im Blick

Die Weltpolitik wird bestimmt durch die USA und ihren Präsidenten, der sich von den gemeinsamen Werten der westlichen Welt verabschiedet hat, durch China, das sich auf dem Weg befindet, die Nummer eins der Großmächte zu werden, und durch Russland mit seinem Eroberungskrieg mitten in Europa. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union werden zukünftig nur dann nicht zwischen diesen Kräften zerrieben werden, wenn sie einig sind und gemeinsam handeln.

Die Europäische Union, ursprünglich als Wirtschaftsgemeinschaft gegründet, wird sich zwangsläufig weiterentwickeln und bundesstaatliche Strukturen annehmen müssen. Anders wird sie dem zunehmenden Druck von außen nicht standhalten und die Vielfalt in ihrem Inneren nicht bewahren können. Wohin Einzelgänge der Mitgliedsländer führen, dürfte selbst Euro-Skeptikern das Beispiel des Vereinigten Königreichs nach dem Brexit gezeigt haben. Ohne die Europäische Union geht es der britischen Wirtschaft und damit den Menschen nicht wie versprochen besser, sondern immer schlechter.

Was aber hat das alles mit dem Öffentlichen Dienst in Deutschland und den dort Tätigen zu tun? Dort, wie überall in der Gesellschaft, war es lange Zeit eher so, dass man das, was aus Brüssel kam, als lästig oder sogar absurd angesehen hat. Eine legendäres Beispiel sind die Regelungen zu dem maximalen Krümmungsgrad von Salatgurken durch die Verordnung 1677/88/EWG aus dem Jahr 1988. Tatsächlich war es jedoch der Handel gewesen, der den Vorschlag zu dieser Regulierung gemacht hatte, um Platz und damit Geld bei dem Transport von Gurken zu sparen. Die EU-Kommission schaffte diese „Gurkenverordnung“ 2009 – gegen den Protest von Handel und Bauernverbänden – nicht zuletzt wegen der negativen Schlagzeilen wieder ab. Nicht im Blick war lange, dass Europa nicht nur den gemeinsamen Markt ohne Handelsbarrieren geschaffen hat, ebenso eine gemeinsame Währung, die den Handel vereinfacht und entgegen allen Unkenrufen der Skeptiker eine der großen und stabilen Leitwährungen im internationalen Zahlungsverkehr geworden ist.

Errungenschaften für Beschäftigte

Die Europäische Union und ihre Institutionen haben insbesondere für die Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in den Mitgliedsstaaten gesorgt und erhebliche Verbesserungen bewirkt, von denen die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst in Deutschland selbstverständlich ebenfalls profitieren. So wäre es etwa ohne die Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union und Urteile des Europäischen Gerichtshofs bei der deutschen Rechtslage geblieben, dass Bereitschaftsdienst, verbunden mit der Pflicht, sich für Arbeit im Betrieb/der Dienststelle des Arbeitgebers oder an einem anderen von diesem bestimmten Ort bereitzuhalten, nicht als Arbeitszeit galt. Diese Rechtslage hatte insbesondere bei ärztlichem Personal in den Krankenhäusern und Feuerwehrleuten zu besonders langen Wochenarbeitszeiten geführt. Die Aufzählung der Beispiele ließe sich unproblematisch fortsetzen. Durch das Unionsrecht sind Mindestrechte für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, die Gleichbehandlung von Frauen und Männern, der Schutz vor Diskriminierung und z. B. vor Benachteiligung bei Teilzeitarbeit geschaffen worden. Wir nehmen das als selbstverständlich hin. Es wäre aber in vielen Fällen fraglich, ob diese Errungenschaften ohne die Europäische Union, d. h. ohne einheitliche Regelung in allen Mitgliedsstaaten, überhaupt denkbargewesen wären. Mehr Europa bietet in allen Lebensbereichen ein unglaubliches Potenzial für noch bessere Lebensbedingungen in allen Mitgliedsstaaten der Union.

Autor des Gastbeitrags ist Dr. Ralph Heiermann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Arbeitsrecht.

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