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Ungleiche Lastenverteilung

Der Freistaat reiht sich in das Vorgehen anderer Bundesländer ein und erhebt Abgaben auf die Wasserentnahme – mit zahlreichen Ausnahmeregelungen. Die kommunalen Spitzenverbände fürchten durch die Steuer eine Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger.

Ab 1. Juli 2026 müssen in Bayern Abgaben für die Entnahme von Grundwasser bezahlt werden. Der sogenannte Wassercent ist als klimafreundliche Maßnahme gedacht und soll den sparsamen Umgang mit der Ressource fördern, erläutert die bayerische Staatsregierung den Gesetzesentwurf. „Es dient dem Schutz des Wassers“, so Ministerpräsident Markus Söder (CSU).

Ausnahmen für Bauern und andere Unternehmen

Nach der vorliegenden Regelung soll in Zukunft jede Person, die im Freistaat Grundwasser entnimmt oder verbraucht, eine Abgabe von einheitlich zehn Cent pro Kubikmeter bezahlen. Gemessen am durchschnittlichen Wasserverbrauch von knapp 140 Liter pro Person und Tag dürfte die Maßnahme in Privathaushalten Zusatzkosten von rund fünf Euro pro Person und Jahr verursachen. Dabei wird der Wassercent Privatpersonen nicht direkt in Rechnung gestellt, stattdessen erreicht sie die neue Abgabe über eine Gebührenerhöhung des Wasserversorgers, der das Entgelt auf seine Kunden umlegen darf.

Ausnahmen soll es für Bauern und andere Unternehmen mit eigenem Brunnen geben. Zudem soll die entnommene Wassermenge nicht mit Zählern exakt erfasst, sondern auf der Basis von Glaubhaftmachungen angegeben werden. An diesen Punkten entzündet sich vehemente Kritik.

So erklärte der Präsident des bayerischen Gemeindetags und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), Uwe Brandl (CSU): Grundsätzlich müssten alle Wasserentnahmen aus öffentlichen und privaten Brunnen gemessen werden. „Nur so kann man sich sicherstellen, dass alle Verbraucher gleichbehandelt werden.“ Auch die hohen Freimengen von 5.000 Kubikmetern Wasser pro Jahr für Landwirte und Unternehmen lehnt er ab.  

Mehr Kosten für kommunale Abwasserbetriebe

In eine ähnliche Kerbe schlägt der Geschäftsführer des bayerischen Städtetags, Bernd Buckenhofer: „Am Schluss bezahlen Bürgerinnen und Bürger den Wassercent, während viele Betriebe und Landwirte großzügig kostenfrei Grundwasser fördern dürfen.“ Der Wassercent dürfe nicht auf Schätzwerten basieren, Grundlage müsse stattdessen die tatsächlich entnommene Wassermenge sein.  

Dabei gilt der Wassercent auch für die Entnahme aus Oberflächen- und Grundwasserquellen. Infolgedessen müssen sich auch die kommunalen Abwasserbetriebe auf teurere Betriebskosten einstellen.

Bereits in mehreren Bundesländern werden Abgaben auf die Wasserentnahme erhoben. Bislang gibt es nur in Hessen und Thüringen keine Regelungen. 

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