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Der Zoll zieht Bilanz zur Schwarzarbeit

Im vergangenen Jahr legte der Zoll erneut einen Fokus auf die Bekämpfung von Schwarzarbeit. So leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner bundesweit mehr als 52.100 Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Im Jahr zuvor lag diese Zahl noch bei rund 49.700 Verfahren. Einen vergleichbaren Anstieg gab es zudem im Bereich der Strafverfahren – mit 98.200 Verfahren 2025 auf 96.800 Verfahren 2024.

Im Rahmen der Verfahren deckten die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Schäden in Höhe von insgesamt 675 Millionen Euro auf. Die festgestellte Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen der FKS setzt sich aus nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, nicht gezahlten Steuern und „sonstigen Schäden“ (insbesondere nicht gezahlten Mindestlöhnen und Urlaubskassenbeiträgen sowie zu Unrecht erhaltenen Sozialleistungen) zusammen. Die Ermittlungen führten zudem zu Freiheitsstrafen von knapp 1.200 Jahren, wie die Generalzolldirektion weiter mitteilte. Die Bilanz für 2025 bestätige die erfolgreiche Strategie der FKS hin zu einer risikoorientierteren Wahrnehmung der Prüf- und Ermittlungstätigkeit.

„Ich habe das klare Ziel, Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit, Geldwäsche und somit Finanzkriminalität insgesamt entschieden zu bekämpfen“, betonte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) bereits im August des vergangenen Jahres. Der Minister kündigte eine härtere Gangart in Kampf gegen Schwarzarbeit an. Teil dieses Vorhabens sei das neue Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung. Der Gesetzesentwurf wurde im August durch das Kabinett beschlossen. Im November stimmte der Bundestag zu und im Dezember billigte der Bundesrat den Entwurf.

Nach Angaben der Generalzolldirektion bildet das neue Gesetz die Grundlage für ein modernes fortentwickeltes Risikomanagement. Ein großer Mehrwert entstehe durch die neue Rechtsgrundlage für die Einführung einer modernen Datenanalyse. Außerdem erweitere das Gesetz die Befugnisse des FKS. Es schaffe „die Voraussetzungen für eine qualitativ verbesserte Aufgabenerledigung, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung und der effizienteren Bekämpfung organisierter krimineller Strukturen“.

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