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StartFinanzenNeue Regeln gegen kommunale Steuertricks 

Neue Regeln gegen kommunale Steuertricks 

Zur Eindämmung von Gewerbesteueroasen will die Bundesregierung die Mindesthebesätze erhöhen. Was den Kommunen mehr Geld einbringt, könnte auf der anderen Seite Unternehmen vertreiben.  

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer soll von bisher 200 auf 280 Prozent für alle Kommunen erhöht werden. Das sieht der Gesetzesentwurf vor, den das Bundeskabinett kürzlich beschlossen hat. Nach Schätzungen der Regierung spülen die steuerlichen Änderungen jedes Jahr rund 200 Millionen Euro Mehreinnahmen in die Kassen der Kommunen.

Ziel ist es, mit der geplanten Reform für mehr Gerechtigkeit unter den Kommunen zu sorgen und die teils massiven steuerlichen Spannbreiten zu schmälern. Gewerbesteueroasen sollen eingedämmt und Scheinsitz-Verlegungen von Unternehmen unattraktiver gemacht werden. „Wir wollen verhindern, dass Unternehmen ihren Sitz nur zum Schein dahin verlegen, wo die Gewerbesteuer besonders niedrig ist“, erklärte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. 

Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit

Bislang konnten die Kommunen den Hebesatz autonom festlegen, allerdings durfte dieser eine Mindestgrenze von 200 Prozent nicht unterschreiten. Mit der neuen Untergrenze von 280 Prozent wird nun ein Teil des bisherigen Spielraums geschlossen. Besonders sind davon Gemeinden betroffen, die bisher mit ihren niedrigen Steuersätzen um wirtschaftliche Ansiedlung geworben haben. Die steuerlichen Änderungen waren bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen und kommen nun in die Umsetzung. Von den kommunalen Spitzenverbände wird die Reform als Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit begrüßt. Die neue Regelung soll ab 2027 gelten.

Wie aus einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes hervorgeht, lag bundesweit der durchschnittliche Hebesatz bei der Gewerbesteuer im Jahr 2024 bei 409 Prozent. Spitzenreiter war Hamburg mit 470 Prozent, gefolgt von Bremen mit 460 und Nordrhein-Westfalen mit 459 Prozent. Die niedrigsten Hebesätze setzten Kommunen in Brandenburg (337) und Bayern (376) an.

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