Die Innenministerinnen und -minister der Länder konnten sich nach eigenen Angaben auf ihrer Frühjahrssitzung in Potsdam auf zahlreiche Beschlüsse einigen. Neben der Asyl- und Migrationspolitik waren Cybermobbing und der Schutz vor Gewalt die Hauptthemen der Innenministerkonferenz (IMK).
Dem zunehmenden Mobbing im Internet, dem gerade junge Menschen zunehmend ausgesetzt sind, möchte man mit einem neuen Cybermobbing-Straftatbestand entgegentreten. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU), kritisierte das Quick-Freeze-Verfahren als unzureichend und forderte die Einführung der Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) lobte die Einigkeit beim Thema häusliche Gewalt. Es sei unerträglich, dass alle vier Minuten eine Frau in Deutschland Opfer von häuslicher Gewalt werde. Man wolle zukünftig die Maßnahmen der Länder einheitlicher gestalten. Zudem sollen Täter daher zu Anti-Gewalt-Trainings verpflichtet werden und mit elektronischen Fußfesseln besser überwacht werden können. Den zunehmenden Angriffen auf Politiker, egal ob durch Hass und Hetze oder körperliche Gewalt, möchte man mit einer Strafverschärfung entgegentreten. Michael Stübgen warf Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) im Hinblick darauf Untätigkeit vor. Er sehe am liebsten eine Strafverschärfung, sodass Politiker künftig bei Angriffen vom Strafmaß und der Strafbewertung mit Polizeikräften gleichgesetzt würden. Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) kündigte zudem eine Ausweitung von Waffenverbotszonen im öffentlichen Raum an, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Zur besseren Handhabe gegen Personen, die sich verfassungsfeindlich äußern, beabsichtige man laut Grote die Erweiterung der Straftatbestände Volksverhetzung und Verunglimpfung des Staates zu prüfen.
Auf Vorschlag des NRW-Innenministeriums wurde das Thema Finanzen Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol) auf Basis eines Kritikpapiers diskutiert. Da die Diskussion nicht in der Tagesordnung, sondern in der sogenannten Kaminrunde geführt wurde, sind dazu keine Ergebnisse bekannt geworden.
Drittstaatenlösung umsetzbar?
Offen blieb die Frage, wie genau man mit dem Problem der illegalen Migration umzugehen gedenkt. Einig war man sich, dass künftig die Abschiebung von islamistischen Gewalttätern und Gefährdern nach Syrien und Afghanistan erleichtert werden solle. „Das Sicherheitsinteresse Deutschlands steht hier klar an erster Stelle“, sagte Nancy Faeser. Man stehe mit mehreren Staaten in vertraulichen Verhandlungen, um Abschiebungen in diese Länder zu ermöglichen. Man wolle bis zur nächsten IMK im Dezember die Drittstaatenlösung prüfen. Nach dem Vorbild der Briten, die Asylanträge künftig in Ruanda abwickeln oder Italiens, die die Verfahren in Albanien von EU-Beamten unterstützen lassen wollen, möchte man von Experten klären lassen, inwieweit eine solche Lösung auch in Deutschland praktikabel wäre. Neben den hohen Kosten und dem hohen Aufwand stehen vor allem auch rechtliche Bedenken im Raum.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ermahnte Bundesregierung und Auswärtiges Amt, nun auch „die gesetzgeberischen und tatsächlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Fluchtmigration nach Deutschland nachhaltig einzudämmen und die Rückführung ausreisepflichtiger Personen deutlich auszuweiten.“ Dazu bedürfe es auch einer aktuellen Bewertung der Lage in Syrien. „Das Auswärtige Amt muss rasch die Schutzbedürftigkeit der von dort kommenden Menschen neu bewerten“, so Herrmann. Nancy Faeser betonte, man habe die Zahl der Abschiebungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bereits um 30 Prozent steigern können. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem sei im Hinblick auf die Begrenzung der irregulären Migration das entscheidende Mittel. Dieses werde so schnell wie möglich umgesetzt, so die Innenministerin.