Im Rahmen des Gesetzentwurfes zur Übertragung der Tarifeinigung im Öffentlichen dienst senkt Niedersachsen auch die Hürden für die Weiterschäftigung von Ruhestandsbeamtinenen und Ruhestandsbeamten.
Da es für das Land Niedersachsen von großem Interesse ist, Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte auch nach Erreichen des Ruhestandsalters weiter zu beschäftigen, werden mit einem nun vorgelegten Gesetzentwurf die nötigen Hürden abgebaut. Die Weiterbeschäftigung soll auf arbeitsvertraglicher Basis weiter möglich sein und attraktiver gestaltet werden. Das Einkommen, welches nach Erreichen der beamtenrechtlichen Altersgrenze soll nicht mehr auf die Versorgungsbezüge angerechnet werden.
Bisher wird nur das Einkommen aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst mit der Versorgung verrechnet, während ein privatwirtschaftliches Einkommen mit Erreichen der Altersgrenze vollständig behalten werden kann. Das macht eine umfangreichere Tätigkeit für den bisherigen Dienstherrn unattraktiv. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung einer demografiefesten Landesverwaltung.




