Seit vergangenen Freitag sind die Grenzkontrollen zu Belgien, Dänemark, Luxemburg und den Niederlanden Geschichte. Aufgrund der anstehenden Olympischen Spiele in Paris sollen die Grenzen nach Frankreich jedoch bis zum 30. September kontrolliert werden. Man wolle durch die Kontrolle der Binnengrenzen ein Höchstmaß an Sicherheit für die Olympiade erreichen. An den Grenzen zu Österreich, Polen, der Schweiz und Tschechien sind Kontrollen ohnehin bis in den Herbst hinein geplant und genehmigt. Union und FDP haben vergangene Woche hingegen die Aufrechterhaltung bundesweiter Kontrollen gefordert, also auch im Norden und Westen. Dem erteilte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) jedoch eine klare Absage. Sie betonte, die Kontrollen seien von vornherein als zeitlich begrenzt geplant gewesen und als ultima ratio anzusehen.
Effiziente Kontrollen während der EM
Die bis zu 22.000 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten kontrollierten täglich während der EM insgesamt 827.803 Menschen. Dabei konnte sie 1.112 Haftbefehle vollstrecken und 110 gesuchte Personen mit Bezügen zur politisch-motivierten Kriminalität fassen. Sie konnten 230 Schleuser festnehmen und verhinderten 8.300 illegale Einreisen. Mehrere Hundert davon waren zuvor bereits abgeschoben worden und hatten Wiedereinreisesperren.
Die Zahlen zeigen auch, dass während der EM ein Drittel der Menschen illegal über den Norden und Westen kamen. Dies sehen Friedrich Merz und Markus Söder als Anlass genug, die Grenzkontrollen an den dortigen Binnengrenzen weiterhin aufrechtzuerhalten. Andernfalls befürchten sie eine massive Verschlechterung der Sicherheitslage in Deutschland. Auch FDP-Fraktionschef Christian Dürr hält die Aufrechterhaltung der Kontrollen aufgrund ihrer Effektivität für überlegenswert. Der stellvertretende DPolG-Bundesvorsitz-ende Ralf Kusterer sagte gegenüber der Süddeutschen Zeitung: „Man hat gesehen, wie erfolgreich die Kontrollen waren und welchen Bedarf es gibt.“ Die GdP erteilte der Forderung nach dauerhaften Kontrollen aufgrund des enormen Personalaufwands hingegen eine Absage. Das Innenministerium möchte an den Binnengrenzen zu Belgien, Dänemark, Luxemburg und den Niederlanden zum Mittel der gezielten Kontrollen im Rahmen der Schleierfahndung zurückkehren. Die Innenministerin machte jedoch deutlich: „Wer zu Nachbarstaaten wie den Niederlanden oder Dänemark weiter Grenzkontrollen fordert, muss auch die gravierenden Folgen für Pendler, Reisende, Handel und Wirtschaft rechtfertigen – und begründen können, wie dies mit europäischem Recht im Einklang stehen soll.“
Rechtliche Hürden
In der Tat schreibt der Art. 25 ff. des Schengener Grenzkodexes vor, dass Binnengrenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums nur unter bestimmten Bedingungen durchgeführt werden dürfen. So muss ein ernsthaftes Bedrohungsszenario für die öffentliche Ordnung oder die Innere Sicherheit vorliegen. Zudem muss es sich um eine temporäre Maßnahme handeln, die nicht länger andauern darf als unbedingt erforderlich.





