Die Bereitstellung von Daten bietet zahlreiche Vorteile, darunter die Steigerung der Transparenz staatlichen Handelns und die Förderung innovativer Lösungen. Um den vollen Nutzen aus Daten zu ziehen, müssen sie in hoher Qualität und frei verfügbar bereitgestellt werden. Hier setzt eine neue Leitlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) an.
Die Leitlinie zur Publikation von Open Data im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) soll sicherstellen, dass die Daten maschinenlesbar und offen zugänglich gemacht werden. Dies geschieht im Einklang mit dem Open-Data-Gesetz von 2017 und 2021 sowie der dazugehörigen Open-Data-Strategie der Bundesregierung. Ziel ist es, Mehrwerte für Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft zu generieren.
Struktur fehlte bislang
Eine der größten Herausforderungen bei der Umsetzung von Open Data im Geschäftsbereich des BMEL sei die Vielzahl der Einrichtungen, welche ihre offenen Daten auf jeweils unterschiedlichen Plattformen publizierten, informiert das Ministerium. Das erschwere ihre Auffindbarkeit. Das neue Konzept macht daher klare Vorgaben, „wie und wo“ die Daten veröffentlicht werden sollen.
Jede Einrichtung muss selbst entscheiden, welche Daten bereitgestellt werden – nach dem E-Government-Gesetz. Wichtig ist, dass die Daten „unverzüglich nach ihrer Erhebung“ bereitgestellt werden, sofern keine technischen oder sonstigen Gründe dagegensprechen. Das BMEL unterscheidet zwischen Geodaten aus der Forschung oder der Verwaltung, Forschungsdaten, die keine Geodaten sind, sowie weiteren Verwaltungsdaten. Zu den Veröffentlichungsorten zählen GovData, OpenAgrar und OpenData BLE.






