Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat eine Novelle des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) auf den Weg gebracht. In der Novelle wurden die Erfahrungen der Ahr-Katastrophe aufgenommen. Der Entwurf ist nun in der Verbandsanhörung.
Zudem werden mit dem Entwurf weitere Empfehlungen des Kompetenzteams Katastrophenschutz, das nach dem Unwetterereignis Verbesserungs- und Modernisierungsvorschläge in dem Bericht „Katastrophenschutz der Zukunft“ erarbeitet hatte, umgesetzt.
Die für den Katastrophenschutz zuständigen Kreise und kreisfreien Städte sollen durch klare und transparente Regelungen in die Lage versetzt werden, sich besser auf Katastrophenfälle vorzubereiten und rechtzeitig alle zur Katastrophenabwehr erforderlichen Maßnahmen ergreifen zu können. Dies soll u. a. durch die Einführung einer Katastrophenschutzbedarfsplanung mit Risikoanalysen und Szenarien sowie daraus abgeleiteten Ressourcenplanungen geschehen. Außerdem wurden Regelungen zur Feststellung des Katastrophenfalls und zum Katastrophenvoralarm für klare Zuständigkeiten aufgestellt.
Land soll stärker werden
Ebenso regelt die Novelle die Rolle des Landes bei der Unterstützung von betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten neu. Das Land soll bei „landesweiten Katastrophenfällen“ eine zentrale Stelle für den Katastrophenschutz und einen Leitungs- und Koordinierungsstab errichten können. Zudem sorgen vereinheitlichte Stabsstrukturen dafür, dass von den Gemeinden über die Kreise bis hin zu den Bezirksregierungen und dem Ministerium des Innern ein übergreifendes System des Katastrophenmanagements besteht. Ein zentrales Lagebild wird durch das Land bereitgestellt und unterstützt ein abgestimmtes und effizientes Handeln aller Akteure. Zudem regelt die Novelle die Unterhaltung eines Katastrophenschutzlagers. Des Weiteren sollen die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt durch Anpassungen im Bereich der Rechte ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer verbessert werden.
„Ob Feuer, Fluten oder Unwetter – wir müssen krisenfest sein. Mit diesem Gesetz stellt Nordrhein-Westfalen den Brand- und Katastrophenschutz jetzt auf ein modernes Fundament. Die Erfahrungen aus den Hochwassern 2021 zeigen uns, wie wichtig klare Zuständigkeiten, Risikoanalysen und abgestimmte Abläufe sind“, erklärte Innenminister Herbert Reul (CDU).