Die Agora Digitale Transformation hat in einer aktuellen Studie das Steuerungspotenzial des IT-Zustimmungsvorbehalts des Bundesministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) untersucht. Dieser wurde im Organisationserlass vom 6. Mai 2025 verankert. Dabei steht vor allem die Frage im Fokus, in welchem Umfang Ausgaben im IT-Bereich vom Zustimmungsvorbehalt betroffen sein könnten.
Derzeit befindet sich der IT-Zustimmungsvorbehalt noch in einer Aufbauphase. Zentrale Grundlagen sind noch nicht abschließend festgelegt. Dazu zählen beispielsweise die Definition, was als „wesentliche IT-Ausgabe“ gilt, das konkrete Prüfverfahren sowie standardisierte Daten- und Meldewege.
Die Studie der Agora modelliert auf Grundlage der Digitalausgaben 2024 verschiedene Szenarien, die zeigen wie sich der Anwendungsbereich des Zustimmungsvorbehalts je nach Definition „wesentlicher IT-Ausgaben“ verändern würde.
Das Spektrum reicht von einer sehr breiten Auslegung, die neben der Kern-IT auch hybride und transformative Vorhaben ab einem Volumen von einer Million Euro erfasst, bis hin zu einem sehr restriktiven Ansatz, der sich ausschließlich auf Großprojekte der Kern-IT ab drei Millionen Euro beschränkt. Die Spanne ist erheblich: Während im breitesten Szenario rund 12 Milliarden Euro jährlich unter den Vorbehalt fielen, wären es im engsten Fall knapp drei Milliarden Euro – nur ein Viertel des maximalen Umfangs. Der Unterschied ist nicht nur finanziell bedeutsam, sondern beeinflusst maßgeblich, ob das Instrument eher als reines Kontrollverfahren für den IT-Betrieb oder als strategisches Steuerungswerkzeug für die gesamte Digitalpolitik wirken kann.
Zentraler Hebel oder Potenzialverschwendung
Die Analyse zeigt zudem, dass ein großer Teil der relevanten Digitalausgaben nicht in der klassischen Kern-IT verortet ist. Hybride Vorhaben und Transformationsprojekte, wie digitale Infrastrukturmaßnahmen oder innovationsorientierte Förderprogramme, machen einen erheblichen Anteil aus. Die Studie hält fest, dass wenn der Zustimmungsvorbehalt auf reine Kern-IT-Ausgaben begrenzt würde, Potenziale zur Vermeidung von Doppelstrukturen ungenutzt blieben.
Final konstatiert die Studie, dass die mittel- und langfristige Wirkung des Instruments davon abhänge, dass der Geltungsbereich breit genug gefasst wird, um auch strategisch relevante Transformationsvorhaben steuern zu können. Dabei solle beachtet werden, dass der Verwaltungsaufwand nicht zeitgleich ins Unpraktikable gesteigert werde. Gelinge dieser Balance-Akt, so könne aus dem IT-Zustimmungsvorbehalt ein zentraler Hebel der digitalen Staatsmodernisierung werden und das BMDS erstmals in die Lage versetzen, ressortübergreifend wirksam auf die Ausrichtung der Digitalisierung im Bund einzuwirken.