StartSicherheitKooperation in Bremen zeigt Wirkung

Kooperation in Bremen zeigt Wirkung

Am Bremer Hauptbahnhof zeichnet sich eine positive Entwicklung ab: Die Sicherheitslage hat sich im zweiten Quartal 2025 spürbar verbessert. Nach Einschätzung von Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) sind dies erste Erfolge der „Sicherheitskooperation Bremer Hauptbahnhof“.

Die Polizei Bremen registrierte im zweiten Quartal dieses Jahres 602 Straftaten – ein Rückgang von zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Auch im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei im Bahnhofsgebäude sank die Zahl der Delikte deutlich: Sie ging gegenüber dem zweiten Quartal 2024 um mehr als 35 Prozent zurück.

Nach Angaben der Bremer Senatspressestelle sind die sogenannten Quattrostreifen ein zentraler Baustein der erfolgreichen Arbeit. Seit Juni 2024 sind Polizei Bremen, Bundespolizei, Ordnungsamt und DB Sicherheit gemeinsam am Bahnhof im Einsatz. Die Präsenz der gemischten Streifen wirke präventiv und erhöhe das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger.

Künftig auch Taser-Einsatz

„Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Unser konsequenter Ansatz mit verstärkter Polizeipräsenz, gezielten Schwerpunkteinsätzen und der bewährten Quattrostreife zeigt deutliche Erfolge“, lobte Mäurer die Entwicklung und kündigte an: „Wir werden diese erfolgreiche Arbeit fortsetzen und bei Bedarf weitere Maßnahmen ergreifen, um das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger sowie der Reisenden weiter zu stärken.“

Ab Mitte September startet die Bundespolizeidirektion ein Modellprojekt zur Einführung des Distanz-Elektroimpulsgeräts (DEIG). Dessen Einsatz ist aufgrund der bestehenden Rechtslage in Bremen bereits jetzt durch die Bundespolizei zulässig. Im Rahmen eines bundesweiten Probelaufs sollen die sogenannten Taser ab dem 1. Oktober 2025 auch in den Quattrostreifen mitgeführt werden. Laut Senat wird jeder Einsatz per Bodycam aufgezeichnet. „Gerade im dicht besetzten Bahnhofsbereich ist das DEIG ein probates Einsatzmittel, um Gefahren abzuwehren, ohne lebensgefährlich einwirken zu müssen. Das schützt nicht nur die Zielperson, sondern auch die einschreitenden Polizeikräfte sowie Unbeteiligte“, so der Innensenator.

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