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StartFinanzenMehr Entlastung, weniger Bürokratie

Mehr Entlastung, weniger Bürokratie

Das neue Steuerpaket, das die Bundesregierung Anfang Dezember verabschiedet hat, soll 2026 für ein Entlastungsvolumen von knapp fünf Milliarden Euro sorgen. Bis 2030 sollen die Bürgerinnen und Bürger um weitere 6,3 Milliarden Euro entlastet werden.

Die Corona-Pandemie, gestiegene Mietkosten, Inflation: Wo sich durch die Krisen der vergangenen Jahre die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger besonders erhöht haben, soll das Steueränderungsgesetz für Entlastung sorgen. Das schreibt das Bundesfinanzministerium (BMF) in einer Pressemitteilung. „Wir setzen auf Wachstum und Gerechtigkeit. Dazu gehören Investitionen, aber auch Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger“, erklärte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). Ziel der Entlastungsmaßnahmen sei es, Wohlstand und Arbeitsplätze „langfristig zu sichern“.

Ein wesentlicher Bestandteil des neuen Steueränderungsgesetzes, das Anfang Dezember mit den Stimmen der Koalition unter Gegenstimmen von AfD und Grünen und bei Enthaltung der Linken beschlossen wurde, ist eine deutliche Erhöhung der Pendlerpauschale. Diese wird künftig 38 Cent pro Kilometer betragen, die bisherige Staffelung entfällt. Auch der Mehrwertsteuersatz auf Speisen in Restaurants sinkt, von 19 auf sieben Prozent.

Weitere wichtige Änderungen im Überblick:

Steigender Grundfreibetrag

Der steuerliche Grundfreibetrag – das Einkommen, bis zu dem keine Steuern anfallen – steigt von 12.096 Euro auf 12.348 Euro. Bei zusammenveranlagten Ehegatten liegt der Freibetrag künftig bei 24.696 Euro. Auch der Kinderfreibetrag wird angehoben: Er liegt ab 2026 bei 9.756 Euro.   

Höhere Pauschalen fürs Ehrenamt

Ehrenamtliches Engagement wird in Zukunft stärker honoriert. Mit Beginn des neuen Jahres steigen die Ehrenamtspauschalen: Die Übungsleiterpauschale wird auf 3.300 Euro angehoben, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro. Zudem werden die Grenzen für Kleinspenden vereinfacht, künftig sind Quittungen erst ab 400 Euro nötig. Außerdem gibt es weniger Haftungsrisiken für Ehrenamtler. So müssen selbst verursachte Schäden nur noch dann ersetzt werden, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bislang lag die Grenze bei einer Vergütung von 840 Euro, in Zukunft soll die Grenze bei 3.300 Euro liegen.

Vereinfachte Steuerregeln für Photovoltaik

Ab 2026 gelten für Photovoltaik-Anlagen in Deutschland neue, vereinfachte Steuerregeln.  Künftig soll zwischen ins Netz eingespeistem und selbstgenutztem Strom unterschieden werden. Damit entfällt die bisherige Praxis der fiktiven Verrechnung. Die Steuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden bleibt erhalten, so dass Besitzer weiterhin von einer steuerlichen Entlastung profitieren. Um den Photovoltaik-Ausbau zu beschleunigen, liegt die Mehrwertsteuer auf Lieferung und Installation weiterhin bei null Prozent. Zusätzlich werden bestehende Förderprogramme fortgeführt und der Ausbau durch eine erleichterte Anmeldung und Registrierung unterstützt.

Steuerfreie Aktivrente

Ebenfalls ab Januar tritt die steuerfreie Aktivrente in Kraft. Ab Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze ist es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erlaubt, steuerfreie Einkünfte von bis zu 2.000 Euro im Monat zu erzielen. Selbstständige, Freiberufler und Beamte sind von der Regelung ausgeschlossen. Mit der Aktivrente will der Bund das Weiterarbeiten im Rentenalter attraktiver gestalten.   

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