(BS) Die Leitlinien für den digitalen Staat wurden auf dem Zukunftskongress Bayern zwar formuliert – doch sie reichen weit über eine einzelne Veranstaltung hinaus. Vielmehr zeichnen sie ein Transformationsprogramm, das Verwaltung, Gesetzgebung und kommunale Praxis gleichermaßen betrifft.
„Ich möchte aus Bayern nichts Geringeres machen als einen modernen Digitalstaat“, erklärte Dr. Fabian Mehring, Bayerischer Staatsminister für Digitales. Sein Verständnis von Digitalisierung zielt dabei ausdrücklich auf konkrete Lebensrealitäten: Staatliche Leistungen sollen so gestaltet werden, dass dadurch das Leben der Menschen ganz konkret besser wird und die Wirtschaft neue Wege gehen kann. Digitalisierung erscheint damit nicht als technisches Projekt, sondern als infrastrukturelle Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit und gesellschaftliche Stabilität.
Ein zentraler Hebel ist das Prinzip „Digital Only“, das auf Antrag Bayerns in der Digitalministerkonferenz einstimmig beschlossen wurde. Verwaltungsleistungen sollen künftig grundsätzlich digital beantragt werden, flankiert von unterstützenden Angeboten vor Ort. Unterstützt wird diese Zielmarke von Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft; parallele analoge und digitale Verfahren verursachen hohe Kosten, binden Personal und verhindern Effizienzgewinne. Mehring begründet den Kurs auch mit dem demografischen Wandel: Wenn künftig weniger Fachkräfte zur Verfügung stehen, müsse alles digitalisiert und automatisiert werden, was möglich ist.
Abschied vom Parallelbetrieb
Diese Perspektive deckt sich mit seiner Forderung nach einem klaren Abschied von analogen Doppelstrukturen. Eine echte digitale Dividende entstehe erst dann, wenn parallel laufende Prozesse abgebaut werden. Beispiele aus hochdigitalisierten Staaten zeigen, welche Effekte ein solches Vorgehen entfalten kann: Dort wurden früh verbindliche Zielbilder formuliert, Zuständigkeiten gebündelt und analoge Alternativen konsequent zurückgefahren.
Mehring warnte zugleich davor, Digitalisierung auf die bloße Übertragung bestehender Abläufe ins Internet zu reduzieren. Digitalisierung dürfe nicht bedeuten, alte Prozesse einfach Eins zu Eins online abzubilden; vielmehr müssten überflüssige Bürokratieschritte abgebaut und hemmende Verfahren ausgeschlossen werden. Folgerichtig fordert er, neue Gesetze und Verordnungen nur noch dann zu erlassen, wenn sie Ende-zu-Ende digital umsetzbar sind. Ein Instrument dafür ist der bayerische Digitalcheck, der bereits vor der Anhörung eines Gesetzentwurfs greift und damit eine Phase nutzt, in der politische Festlegungen noch nicht verhärtet sind.
Gleichzeitig identifiziert der Minister strukturelle Hindernisse: „Der größte Gegner von digitaler Transformation ist die föderale Denke und das es dutzende digitale ‚Leuchttürme‘ gibt, die aber von zehn verschiedenen Anbietern kommen und nicht miteinander kommunizieren können.“ Bundesweite Standards seien deshalb dringend notwendig. Dass Hessen und Bayern gemeinsam eine nationale Digitalisierungsoffensive anstoßen wollen, die jede Kommune zur Nutzung zentraler Fokusleistungen befähigt, zeigt den Anspruch, Skalierung endlich zur Regel zu machen.
Neben Strukturfragen rückte auch die politische Steuerungsfähigkeit in den Mittelpunkt. Dr. Barbara Kathrin Buhr, Partnerin bei KPMG Law, brachte es auf den Punkt: „Mann muss festhalten, dass die Politik den Takt und somit auch das Tempo der Digitalisierung vorgibt.“ Daraus folge ein klarer Bedarf an politischem Willen, rechtlichen Anpassungen und organisatorischer Befähigung der Mitarbeitenden.
Gemeinsamer Takt
Doch selbst ambitionierte Agenden werfen Umsetzungsfragen auf. Gudrun Aschenbrenner, Vorstandsmitglied der AKDB, äußerte trotz grundsätzlichem Optimismus Zweifel daran, wie Maßnahmen tatsächlich in die Praxis übersetzt werden sollen. Felix Appel, stellvertretender Geschäftsführer von BayKommun, formulierte eine grundlegende Koordinationsfrage: „Für ist die Frage erstmal gar nicht, ob der Takt schneller oder langsamer seien sollte, sondern ob Kommunen, Länder und Bund das gleiche Notenblatt vor sich haben.“ Gerade beim Wissenstransfer, bei der Nachnutzung und bei der Einbindung der Kommunen fehlten vielerorts konkrete Mechanismen.
Antonia Zierer, Geschäftsführerin der Bayerischen Agentur für Digitales Byte, warnte zudem vor zu vagen Zielbildern: „Es besteht die Gefahr, dass man in ein paar Jahren Dinge als erledigt angesehen werden könnten, ohne dass sie nachhaltig etwas verändert haben.“ Innovation dürfe daher nicht erst dann einsetzen, wenn bestehende Prozesse kollabieren, ergänzte Dirk Kiefer, Vice President bei CGI: „Wir müssen verstehen, dass wir Innovation nicht für ein abstraktes Zukunftsszenario betreiben, sondern um eben Kommunen, Ländern und Wirtschaft gleichermaßen mit neuen und funktionierenden Angeboten langfristig zufriedenzustellen.“
Wie stark kommunale Realitäten den Fortschritt prägen, machte Wolfgang Glock, Leiter des Competence Center Digital Government der Landeshauptstadt München, deutlich. In den Verwaltungen gebe es „unfassbar viele innovative, kreative und fähige Leute“, denen man auf Augenhöhe begegnen müsse, um das Tempo zu erhöhen. Gleichzeitig seien Digitalbeauftragte häufig Einzelkämpfer, deren Handlungsspielräume von Budgetfragen begrenzt würden – wodurch der Gedanke einer späteren digitalen Dividende zunächst in den Hintergrund rücke.
Ein wiederkehrendes Spannungsfeld bildet der Datenschutz. Zierer beschrieb einen Kreislauf neuer Regularien, der Projekte verzögere; letztlich komme es oft darauf an, dass man den richtigen Juristen findet, der den Stempel darauf setzt. Glock plädierte deshalb für einheitlichere Vorgaben, damit geprüfte Verfahren flächendeckend eingesetzt werden können, ohne jedes Mal neu bewertet zu werden. Kiefer ergänzte, man müsse stärker zwischen notwendigem Datenschutz und „endlosen analogen Prüfungsorgien“ unterscheiden.
Auch bei der Standardisierung zeigt sich ein kulturelles Problem. „Solange nach meinem Standard standardisiert wird, ist das in Ordnung, ansonsten nicht“, fasste Aschenbrenner die verbreitete Haltung zusammen und forderte einen ideologischen Wechsel. Standardisierung müsse nicht zwingend technischer Natur sein – sie könne ebenso bedeuten, sich darauf zu verständigen, ab einem festen Zeitpunkt keine Papierbescheide mehr auszustellen.
Parallel dazu gewinnt die Nutzerorientierung erneut an Gewicht. Kiefer beobachtet: „Heutzutage verkauft man an Kommunen keine Software mehr, sondern Use-Cases. Darin steht User und an genau diesen sind die Kommunen nun mal qua Ihrer Natur am nächsten dran.“ Zierer bestätigte diese Entwicklung aus der Praxis – ein wesentlicher Teil ihrer Arbeit bestehe darin, gemeinsam mit Behörden die User Experience gesetzlicher Anpassungen und Prozesse zu durchlaufen.
Für Mehring entscheidet sich der Erfolg letztlich im Alltag der Bürgerinnen und Bürger. „Das Image des Staates wird nicht im Fernsehen in Talkshows geformt, sondern auf dem Amt, beim Nachgehen seines alltäglichen Lebens.“ Gelinge es, Verwaltungsleistungen simpel, digital und effektiv zu gestalten, könne dies sogar dazu beitragen, Vertrauen zurückzugewinnen und politische Ränder zu entkräften. Seine Zielmarke formulierte der Minister entsprechend ambitioniert: „Mein Anspruch ist, dass wir auf ein Level kommen mit Dänermark und Estland, dass die Digitalisierung einen volkswirtschaftlichen Mehrwehrt erzielt.“



