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Mit dem Omnibus zu mehr Klarheit?

Omnibusse gelten nicht immer als das schnellste, aber als eines der effizientesten Verkehrsmittel. Ähnlich funktioniert der Omnibus in der EU-Nachhaltigkeitsregulierung: Er umfasst mehrere Rechtsakte und bündelt Änderungen. Damit sollen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen praktikabler werden, während Klimaneutralität weiter im Blick bleibt. Daraus folgen auch veränderte Pflichten für öffentliche Unternehmen.

Mit dem European Green Deal wurde 2019 das Ziel formuliert, dass Europa bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent werden soll. Ein zentrales Werkzeug ist dabei die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Demnach sollen Unternehmen umfassend über ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit berichten. Eng verknüpft ist dies mit der Abkürzung ESG (Environmental, Social, Governance). Unternehmen sollten nicht nur bezüglich ihres Umwelt-Verhaltens nachhaltiger werden, sondern auch in den Bereichen Soziales und Governance. Das aus der Finanzberichterstattung stammende Instrumentarium beruht auf der Veröffentlichung von Kennzahlen.

Im Regelungsvakuum

Für die Berichtspflichten wurden Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) definiert. Diese sollten mit mehr als 1.100 Datenpunkten einen umfangreichen Einblick in die unternehmerische Tätigkeit gewähren. Geplant war eine schrittweise Umsetzung der Vorgaben zur Ausweitung der Berichtspflichten bis 2028. Ab 2026 sollten diese für den Jahresabschluss 2025 bei Erfüllung von zwei der drei folgenden Kriterien für börsennotierte Unternehmen und große Kapitalgesellschaften gelten:

Zur Anwendung kam es nicht, weil Deutschland die entsprechende Richtlinie nicht fristgerecht bis 6. Juli 2024 in nationales Recht umsetzte. Dadurch entstand für Unternehmen Unsicherheit. Dieses Regelungsvakuum wurde verstärkt durch den Umstand, dass der Jahresabschluss und Lagebericht öffentlicher Unternehmen genauso aufgestellt und geprüft werden sollte wie bei großen Kapitalgesellschaften.

Durch Anpassungen der Haushaltsordnungen wurde dieser Fehlsteuerung entgegenwirkt, indem öffentliche Unternehmen gemäß ihrer tatsächlichen Größe berichten sollen. Eine weitere Änderung des Regelwerks zur Nachhaltigkeitsberichterstattung hat die Europäische Kommission mit der Vorlage des OMNIBUS-Entlastungspakets am 26. Februar 2025 eingeleitet. Dieses sieht nicht nur eine Vereinfachung der CSRD, sondern auch der Taxonomieverordnung sowie der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) vor, die damit alle „im OMNIBUS einen Platz finden“. Nun soll der Anwendungsbereich der CSRD für Unternehmen oder Gruppen gelten, die über mehr als 1.000 Mitarbeitende und Nettoumsatzerlöse von mehr als 450 Millionen Euro verfügen.

Darüber hinaus wurden noch weitere Erleichterungen, etwa für Tochterunternehmen, beschlossen. Zusätzlich ist keine Prüfung mehr mit hinreichender Sicherheit durch Wirtschaftsprüfer vorgesehen. Neben diesen beschriebenen Vereinfachungen sollen im Rahmen von OMNIBUS auch die Datenpunkte der Berichterstattung deutlich auf rund 400 reduziert werden.

In Vorbildfunktion

Nach dem Regierungswechsel wurde ein neuer Anlauf zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht gestartet. Derzeit läuft das Gesetzgebungsverfahren noch. Der Entwurf des Umsetzungsgesetzes sieht eine Eins-zu-eins-Umsetzung der geänderten Vorgaben der CSRD in deutsches Recht mit punktuellen Anpassungen vor.

Durch die signifikante Anhebung der Schwellenwerte werden viele Unternehmen plötzlich gar nicht mehr erfasst. Für diese stellt sich jetzt die Frage, wie mit diesem Vakuum umzugehen ist. Einerseits sind sie ob des wegfallenden Berichtskorsetts erleichtert, andererseits wollen sie aber hart erkämpfte Fortschritte in der Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht einfach so wieder aufgeben. Für sie rückt nun der freiwillige Berichtsstandard VSME (Voluntary SME-Standard) in den Fokus. Dieser umfasst im Vergleich nur ein Viertel der Datenpunkte und ist mit viel weniger Aufwand verbunden. So können gerade öffentliche Unternehmen ihrer Vorbildfunktion immer noch gerecht werden – ohne zu viel bürokratischen Aufwand.

Der Umgang öffentlicher Unternehmen aller Ebenen mit dieser Thematik ist eines der Themen auf der 13. Speyerer Tagung zu Public Corporate Governance an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften vom 13. bis 14. April 2026. Neben der Teilnahme in Präsenz besteht erstmals die Möglichkeit, die Beiträge auch online mitzuerleben. Programm und Anmeldung finden Sie unter hier.

Autoren des Gastbeitrags sind Prof. Dr. Michèle Morner, Inhaberin des Lehrstuhls für Personal, Führung und Entscheidung im öffentlichen Sektor an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und Leiterin des Wissenschaftlichen Instituts für Unternehmensführung und Corporate Governance, sowie Johannes Hassemer, M. A., wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Personal, Führung und Entscheidung im öffentlichen Sektor an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.

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