- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
StartRechtKlimaschutz per Gerichtsbeschluss

Klimaschutz per Gerichtsbeschluss

In mehreren Urteilen wurde der vorherigen Bundesregierung unzureichendes Handeln in Sachen Klimaschutz angekreidet. Seit Kurzem unterstreicht das neueste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts diese Tatsache erneut. Es verpflichtet die aktuelle Bundesregierung zu deutlichen Nachbesserungen im Klimaschutzprogramm.

Bis zum 25. März muss die Bundesregierung neue, konkrete Maßnahmen vorlegen, mit denen die Klimaziele bis 2030 und dann 2040 realistisch erreicht werden können. Denn mit dem bisherigen Klimaschutzprogramm von 2023 werde die CO2 -Reduktion um mindestens 65 Prozent bis 2030 klar verfehlt. Urheber der vielen Klagen war hauptsächlich die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Bereits im Frühjahr 2021 wurde die Bundesregierung erfolgreich für „ihre klimapolitischen Versäumnisse verklagt“. Nach diesem Urteil wurde der Klimaschutz nach Artikel 20a des Grundgesetzes quasi auf Verfassungsniveau erhoben, denn der Bund sei verpflichtet, alles Notwendige zu tun, um heutigen und künftigen Generationen eine lebenswerte Zukunft zu bieten.

Mit einem weiteren Urteil wurde der DUH erneut recht gegeben, was den Grundstein für die aktuellste Klage legte: „Das Klimaschutzprogramm könne Gegenstand einer Umweltverbandsklage sein“, heißt es aus dem Bundesverwaltungsgericht. Die vom damaligen Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habek (Bündnis 90/ Die Grünen), eingelegte Revision wurde mit dem neuesten Januar- Urteil abgewiesen. Über diesen neuesten Sieg freut sich Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, besonders: „Dieses Urteil ist ein Paukenschlag für den Klimaschutz in Deutschland und eine klare Niederlage für die Bundesregierung, die jahrelang ausreichende Klimaschutzmaßnahmen verweigert hat.“ Die Bundesregierung hat sich nach der Rechtsprechung nicht für die Ergänzung des bestehenden Programms entschlossen, sondern möchte eigene Ziele und Maßnahmen aufstellen. Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth erklärte, man wolle die Defizite des alten Klimaschutzprogramms durch das neue Programm 2026 heilen. Zum aktuellen Stand meinte er: „Wir sind noch nicht mit allen Maßnahmen so weit, dass wir die gesetzlichen Ziele erreichen und damit sind wir auch noch nicht auf dem Kurs, den uns das Bundesverwaltungsgericht jetzt vorgegeben hat.“

Zielvorgaben „fast“ zu erreichen, reicht nicht aus

Doch laut dem Bundesministerium für Verkehr (BMV) ist Deutschland nach dem aktuellen Projektionsbericht 2025 auf einem guten Weg: „Mit dem derzeitigen Maßnahmenstand wird eine Minderung der Treibhausgasemissionen um rund 63 Prozent gegenüber 1990 erreicht.“ Die zu schließende Lücke betrage damit rund zwei Prozentpunkte, was etwa 25 Millionen Tonnen CO2 entspreche. Bei der Erarbeitung eines neuen Klimaschutzprogramms sei das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) federführend. „Die jetzige Bundesregierung ist nach dem Klimaschutzgesetz ohnehin verpflichtet, innerhalb eines Jahres ein neues Klimaschutzprogramm zu beschließen“, erklärt ein Sprecher des Ministeriums. Deshalb laufe der Prozess bereits – man habe die Öffentlichkeit von Anfang Dezember bis Anfang Januar um Beiträge und Positionen zum Klimaschutzprogramm gebeten. Die daraus resultierenden ca. 200 Einsendungen, Hinweise und Stellungnahmen seien aktuell in der Auswertung und sollten auch in den Entwurf des neuen Programms mit einfließen. Vor dem endgültigen Kabinettsbeschluss werde auch noch einmal ein Expertenrat für Klimafragen zwischengeschaltet.

Die Treibhausgasemissionen seien seit 1990 bereits um 50 Prozent gesunken, nun gehe es darum, die „zweite Halbzeit auf dem Weg zur Klimaneutralität zu gestalten“. Das betreffe alle wesentlichen Bereiche, weshalb auch alle zuständigen Ministerien bei dieser Aufgabe gefragt seien, teilt das BMUKN mit. Im Vergleich zum vorherigen Programm seien vor allem Maßnahmen im Bereich Wärme, Verkehr und Landnutzung notwendig. Auch das BMV hat bereits Maßnahmen beim federführenden Ministerium eingereicht. „Dabei wurden auch die Impulse des vom Bundesverkehrsminister zu Beginn der Legislaturperiode eingerichteten Expertenforums klimafreundliche Mobilität und Infrastruktur (EKMI) aufgegriffen“, erklärt eine Sprecherin des BMV. Damit sollten Lösungen entwickeln werden, die Klimaschutz, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und gesellschaftliche Akzeptanz gleichermaßen berücksichtigen.

Kontroverse über konkrete Maßnahmen ist absehbar

Das BMV setze mit seinen Maßnahmen vor allem auf den Ausbau der Ladeinfrastruktur, die Förderung emissionsfreier Fahrzeugtechnologien und das Deutschlandticket. „Verbote, wie etwa ein generelles Tempolimit auf Autobahnen oder eine pauschale Absenkung der Regelgeschwindigkeit innerorts bzw. auf Landstraßen, sind aus Sicht des BMV nicht zielführend.“ Dieses Vorhaben – oder besser „Nicht-Vorhaben“ – dürfte bei der DUH und anderen Umweltverbänden nicht auf Begeisterung stoßen. Kurz nach der Urteilsverkündung sprach sich Resch für ein klares Tempolimit (100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h außerorts und 30 km/h innerorts) aus: „Ein Tempolimit 100/80/30 kann jährlich 11,7 Millionen Tonnen CO2 einsparen und so die Klimaschutzlücke im Verkehr bis 2030 um rund ein Drittel schließen.“ Diese Maßnahme sei damit für den Verkehrssektor am effektivsten, kostengünstigsten und auch am einfachsten umzusetzen. „Wer ein Tempolimit weiter blockiert, handelt nicht nur verantwortungslos, sondern rechtswidrig“, ist der DUH-Bundesgeschäftsführer überzeugt.

Vorheriger Artikel
Nächster Artikel

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein