Die medizinische Versorgung in Deutschland soll gleichzeitig qualitativ hochwertig, effizient und flächendeckend vorhanden sein. Um das zu erreichen, sieht die Krankenhausreform klare Maßnahmen vor – doch die haben sich in der Praxis als unrealistisch erwiesen. Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) soll nun für Abhilfe sorgen.
Die Ziele der Krankenhausreform sind die Bündelung von Leistungen, eine stärkere Spezialisierung und damit die bessere Qualität in der stationären Versorgung. An diesen soll das neue Gesetz nicht rütteln. Vielmehr soll es sie tatsächlich erreichbar machen, indem Maßnahmen aus dem Anfang 2025 in Kraft getretenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) praxistauglich angepasst werden.
„Die Krankenhauslandschaft muss sich verändern – und sie wird sich verändern“, das versprach Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei der Schlussberatung des Gesetzentwurfs im Bundestag. Der Transformationsprozess habe längst begonnen. „Damit er strukturiert und mit Weitsicht geplant und umgesetzt werden kann, werden durch das Gesetz die notwendigen Anpassungen an der Krankenhausreform vorgenommen.“
Das Reformpaket soll eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung sicherstellen. Eine große Rolle spielt dabei die lückenlose Grund- und Notfallversorgung für alle Menschen – unabhängig davon, ob diese in der Stadt oder auf dem Land leben. Es gebe weder das Fachpersonal noch das Geld, um Strukturen so zu belassen, wie sie derzeit seien, erläuterte Warken. Viele Krankenhäuser arbeiteten mit Defiziten und nicht wenige belasteten die kommunalen Haushalte stark. Das könne auf Dauer nicht funktionieren.
Erleichterungen für die Umsetzung
Die Krankenhausreform soll dem entgegenwirken, doch das KHVVG verliert dabei an einigen Stellen sein Gesamtziel aus dem Blick. Bisher habe das Gesetz beispielsweise vorgesehen, dass Krankenhäuser in Zukunft bei onkochirurgischen Eingriffen eine bestimmte Zahl an Fällen hätten erfüllen müssen, um weiterhin die volle Vergütung zu erhalten, erläuterte die Bundesgesundheitsministerin. Dadurch wären bewährte und auch zertifizierte Krebszentren möglicherweise von der Versorgung ausgeschlossen worden. Das könne nicht Sinn der Reform sein und werde durch das KHAG angepasst.
Daneben sieht das KHAG u. a. realistischere Fristen zur Umsetzung der Reformvorhaben vor. Die Erweiterung von Ausnahme- und Kooperationsmöglichkeiten von Kliniken soll v. a. im ländlichen Raum dabei helfen, die stationäre Versorgung zu gewährleisten. Die Länder bekommen hier mehr Spielraum und können künftig im Einvernehmen mit den Krankenkassen darüber entscheiden, ob Ausnahmen erforderlich sind.
Auch bei der Finanzierung des Krankenhaustransformationsfonds soll es Änderungen geben, die besonders die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) freuen dürften. Bisher waren hierfür 50 Milliarden Euro vorgesehen, die jeweils zur Hälfte vom Bund und von den Ländern getragen werden sollten. Der Bundesanteil sollte aus den Mitteln der GKV gespeist werden. Stattdessen sind nun jedoch Bundesmittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität vorgesehen. Außerdem erhöht der Bund seine Beteiligung am Transformationsfonds um vier Milliarden auf insgesamt 29 Milliarden Euro und entlastet so die Länder.
Kritiker der Krankenhausreform befürchten, dass Krankenhäuser die Gelder aus dem Transformationsfonds bekommen, ohne dafür echte Veränderung umzusetzen – sie also zur Bestandserhaltung statt für Innovationen zu verwenden. Dieser Kritik stellte sich Warken entschieden entgegen. Die Mittel aus dem Transformationsfonds stünden weiterhin nur jenen Krankenhäusern zur Verfügung, die auch tatsächlich ihre Strukturen anpassten und den Reformschritt gingen, erklärte sie.
Für Sicherheit und Stabilität
Bund und Länder haben das nun vorliegende Reformpaket gemeinsam gestaltet. „Mir war es ein großes Anliegen, einen stabilen und ausgewogenen Kompromiss mit den Ländern zu erzielen“, betonte die Bundesgesundheitsministerin auf dem DRG-Forum. Der Prozess habe etwas mehr Zeit gebraucht als erwartet, doch die Verhandlungen auf Augenhöhe seien es wert gewesen. Alle Beteiligten hätten Abstriche machen müssen, könnten sich aber in dem erzielten Ergebnis wiederfinden. Zudem stellte sie klar: „Das ist nicht das Ende der Reform und nicht das Ende der Transformation.“ Die Entwicklung der Fortschritte, die entstehende Bürokratielast, die Finanzierung und Qualität – all diese Aspekte müssten künftig evaluiert werden.
Warken zeigte Verständnis für Verantwortliche in den Krankenhäusern, die Entscheidungen für die Zukunft ihrer Häuser treffen müssten und dafür stabile Rahmenbedingungen benötigten. Auch für sie soll das KHAG klare Verhältnisse schaffen. Die Neuerungen seien kein Elfenbeinturmprojekt, sondern eine Antwort auf den Ruf nach mehr Realitätsnähe und weniger Bürokratie.
Tragfähige Einigung
Die GKV steht dem Verhandlungsergebnis positiv gegenüber, wie Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKVSpitzenverbands, beschrieb. „Jetzt gibt es für die Länder einen Instrumentenkasten, um die notwendigen Veränderungen an der Krankenhausstruktur zu organisieren, zu planen und umzusetzen“, erläuterte sie. Das sei ein wichtiges Ergebnis.
Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten würden nun Verzögerungen für den Veränderungsprozess und womöglich auch Aufweichungen herbeiführen, merkte Stoff-Ahnis an. Sie bewertete den Kompromiss dennoch als so tragfähig, dass er die ursprünglichen Ziele der Reform – verbesserte Strukturen durch Bündelung und dadurch mehr Qualität für Patientinnen und Patienten – erreichen könne.
Keine Lösung für alles
Melanie Schlotzhauer, Sozialsenatorin der Freien und Hansestadt Hamburg, gab sich angesichts des neuen KHAG weniger zuversichtlich. „Unser fragmentiertes Gesundheitssystem ist geprägt von Fehlallokationen, insbesondere in der Patientensteuerung“, betonte sie. Menschen suchten Hilfe in Krankenhäusern, die sie eigentlich im ambulanten System bekommen sollten – dort jedoch nicht ausreichend bekämen.
„Wir können die Krankenhausreform nicht isoliert betrachten“, mahnte Schlotzhauer. Die geopolitische Lage, die Finanzierung der GKV, die Anspannung des gesamten Gesundheitssystems: All das lasse das KHAG recht klein erscheinen. Das Reformpaket allein werde nicht dazu führen, dass das Thema Versorgungssicherheit in der Fläche gelöst werden könne. Zudem wirke sich die Reform auf die verschiedenen Bundesländer unterschiedlich aus – das sorge für Unsicherheiten gerade bei größeren Ländern.
Veränderung vor der Tür
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Dr. Gerald Gaß, sicherte zu, dass ein Wandel schon bald erkennbar werde – trotz anstehender Wahlen in vielen Ländern. Die Regierungen könnten die dringlichen Veränderungen nicht aus politischen Gründen vor sich herschieben und sie kämen auch nicht darum herum, die Lage vor Ort realistisch einzuschätzen. Nicht zuletzt, weil die Verantwortlichen in den Krankenhäusern Aufbruchstimmung und Druck wahrnähmen. Die Träger selbst würden dafür sorgen, dass die Veränderungen eingeleitet würden, versprach Gaß. „Weil wir es uns nicht mehr leisten können, Dinge fortzuführen, von denen wir erkennen, dass es dafür keine tragfähige Zukunft gibt.“






