Es steht ein Wandel im hessischen Katastrophenschutz an. Der Landesfeuerwehrverband (LFV) Hessen sowie die anerkannten Hilfsorganisationen in Hessen sehen dringenden Handlungsbedarf. Dazu haben die Verantwortlichen nun ein Positionspapier veröffentlicht. Norbert Fischer, Präsident des LFV Hessen, klärt, ob es der Feuerwehr besser als anderen Organisationen geht. Die Fragen stellte Bennet Biskup-Klawon.
Behörden Spiegel: Ist die Lage der Feuerwehren besser als die der Hilfsorganisationen?
Nobert Fischer: Die Feuerwehren sind wesentlicher Teil des Katastrophenschutzes. Hinzu kommen Helferinnen und Helfer der sogenannten „weißen“ Einheiten, zu denen der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) sowie der Malteser Hilfsdienst (MHD) zählen. Ergänzend kann seitens des Bundes das Technische Hilfswerk bei Einsatzlagen unterstützen.
Die „weißen“ Einheiten sind in Hessen unter dem Dach der „AG KatS“ zusammengeschlossen. Der Landesfeuerwehrverband Hessen (LFV) verbindet mit der AG KatS eine enge Zusammenarbeit und Kooperation auf Augenhöhe. Ohne die Unterstützung und Zusammenarbeit mit diesen Organisationen, auch bei unterschiedlichen Strukturen, ist eine erfolgreiche Aufgabenerfüllung nicht möglich.
Der Bereich der Feuerwehren ist in Sachen Technik, Ersatzbeschaffungen, Finanzierung der Übungs- und Ausbildungsmöglichkeiten bis hin zur strukturellen und finanziellen Absicherung gut aufgestellt. Die Unterbringung von Katastrophenschutzeinheiten in den Kreisen sollte deshalb insgesamt noch stärker gefördert werden.
Behörden Spiegel: Gibt es Fähigkeitslücken?
Fischer: Die Fähigkeitslücken im Bevölkerungsschutz in Hessen konzentrieren sich, ähnlich wie bundesweit, auf die Anpassung an neue Krisenszenarien (z. B. hybride Bedrohungen, Klimawandel, Pandemien). Nach aktueller Planung und Konzepten (u. a. KatS-Konzept Hessen) wurde bereits in Bezug auf die Zusammenarbeit sehr viel getan; es bestehen aber weiterhin Herausforderungen:
Eine zentrale Lücke ist die noch mangelnde Vorbereitung der Bevölkerung auf Krisen (z. B. Stromausfall, Trinkwasser-Notversorgung). Dies erfordert eine Stärkung des Selbstschutzes und der Resilienz durch gezielte Informations- und Bildungsmaßnahmen.
Trotz Warn-Apps (z. B. NINA oder hessenWARN) und der Reaktivierung von Sirenen müssen Warnmedien weiter ausgebaut werden, um alle Bevölkerungsgruppen zuverlässig zu erreichen. Regelmäßige Warntage tragen inzwischen zur besseren Aufklärung und Überprüfung der Funktionsfähigkeit und Reichweite bei.
Der Katastrophenschutz benötigt insgesamt eine weitergehende Ausstattung, insbesondere im Bereich der Betreuungsdienste. Es besteht ein Bedarf an qualifiziertem Personal, insbesondere in den Katastrophenschutzbehörden, u. a. in den unteren Katastrophenschutz-behörden (Landkreisen und kreisfreien Städten). Hier müssen zudem die Zentralen Leitstellen als Führungsmittel des Katastrophenschutzes gestärkt werden.
Der Übergang von der Katastrophenschutz-Konzeption zur praktischen Umsetzung muss weiterentwickelt werden, wie auch Übungen, insbesondere Großübungen, zeigen.
Gemeinsam mit dem Land arbeiten wir an der Schließung dieser Lücken, etwa durch die Stärkung des Katastrophenschutzes und die ständige Überprüfung und Fortentwicklung von Strukturen.
Behörden Spiegel: Was war der Auslöser des Positionspapiers der Hessischen Hilfsorganisationen sowie des Landesfeuerwehrverbandes Hessen?
Fischer: Hessen steht am Beginn eines entscheidenden Wandels im Katastrophenschutz. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass Krisen keine Ausnahme, sondern Teil einer dauerhaften Realität geworden sind. Hitzewellen, Starkregen, Waldbrände, Pandemien, Energieknappheit, Cyberangriffe und geopolitische Spannungen treffen unser Land mit zunehmender Häufigkeit und Intensität. Diese Entwicklungen verdeutlichen, dass der Katastrophenschutz nicht nur eine Ergänzung, sondern ein zentrales Element staatlicher Daseinsvorsorge ist. Im Rahmen unserer engen Zusammenarbeit und Kooperation mit den anderen Hilfsorganisationen haben wir uns vollumfänglich den Forderungen der „weißen Organisationen“ angeschlossen. Zunächst haben wir gegenüber der hessischen Landesregierung ebenfalls die Forderung erhoben, Mittel aus dem Sondervermögen für den Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes zusätzlich zu den Mitteln der Kommunen, einzusetzen. Diesbezüglich stehen wir auch im Kontakt mit anderen Landesverbänden und konnten zur Kenntnis nehmen, dass zahlreiche Bundesländer Mittel aus dem Sondervermögen hierfür einsetzen.
Nach Paragraf 5 Abs. 1 Satz 8 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes ist das Land verpflichtet, den Katastrophenschutz sicherzustellen und alle notwendigen Maßnahmen zur Vorbereitung und Abwehr zu treffen. Ein funktionierender Katastrophenschutz setzt jedoch voraus, dass seine Strukturen materiell, personell und organisatorisch belastbar sind. Ohne zeitgemäße Ausstattung, ausreichende Ausbildungskapazitäten und planbare Finanzierung kann kein System dauerhaft wirksam sein.
Behörden Spiegel: Können Sie das ausführen?
Fischer: Derzeit zeigt sich in Hessen jedoch ein deutlicher Handlungsbedarf. Viele Katastrophenschutzeinheiten arbeiten mit veralteter Technik; Ersatzbeschaffungen verzögern sich teilweise über Jahre, und die Finanzierung der Übungs- und Ausbildungsmöglichkeiten bleibt hinter den Bedarfen zurück. Um dennoch einsatzbereit zu bleiben, werden häufig organisationseigene Fahrzeuge und Materialressourcen eingesetzt, die jedoch ursprünglich für andere organisationseigene Zwecke beschafft wurden. Diese improvisierte Überbrückung zeugt von großem Verantwortungsbewusstsein, sie ist jedoch kein tragfähiges Modell zur Sicherstellung staatlicher Vorsorge.
Zudem bestehen erkennbare Unterschiede in der strukturellen und finanziellen Absicherung zwischen den Akteuren des Katastrophenschutzes. Während wir Feuerwehren über etablierte und fortgeschriebene Finanzierungswege verfügen, müssen Einheiten der anerkannten Hilfsorganisationen in Teilen auf weniger verlässliche Ressourcen zurückgreifen, obwohl sie einen ähnlichen gesetzlichen Auftrag erfüllen und in Großschadenslagen unverzichtbar sind. Ein Katastrophenschutzsystem, das auf mehreren tragenden Säulen steht, muss alle diese Säulen stärken, um seine Einsatzfähigkeit sicherzustellen.
Katastrophenschutz ist kein Kostenfaktor, sondern eine staatliche Pflichtaufgabe des Landes und ein Sicherheitsversprechen an die Bevölkerung. Das Ehrenamt trägt dieses System, aber es kann seine Stärke nur entfalten, wenn die Rahmenbedingungen stimmen: Moderne Ausstattung, qualifizierte Ausbildung und eine verlässliche finanzielle Grundlage. Es ist Aufgabe des Landes, diese im Gesetz verankerte Verpflichtung mit den notwendigen Mitteln zu hinterlegen.
Dazu gehört auch, einen Teil des Sondervermögens „Infrastruktur“ gezielt für die Modernisierung des Katastrophenschutzes (für Ausstattung, Ausbildung und die nachhaltige Stärkung der Einsatzkräfte) einzusetzen. Hessen braucht jetzt entschlossenes Handeln. Der Katastrophenschutz ist das Versprechen, dass Hilfe kommt, wenn alles andere versagt. Dieses Versprechen darf nicht an Bedeutung verlieren. Es gilt, es zu erneuern, mit Verantwortung, Weitblick und Respekt vor denen, die bereitstehen, wenn es darauf ankommt. Diese Forderung gilt für alle Einheiten und Organisationen im Katastrophenschutz.
Behörden Spiegel: In dem Papier fordern Sie zwei Prozent aus dem hessischen Anteil des Sondervermögens Infrastruktur. Wie kommt diese Zahl zustande?
Fischer: Das Land Hessen bekommt in den nächsten zwölf Jahren rund 7,4 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes. Die Forderung, zwei Prozent dieser Mittel zweckgebunden für den Brand- und Katastrophenschutz einzusetzen, basiert auf einer realistischen Bedarfseinschätzung zur Verbesserung und Umsetzung der genannten Forderungen sowie zur aus unserer Sicht notwendigen Stärkung der anerkannten Hilfsorganisationen. Diese Mittel sollen zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit, zur Stärkung der Resilienz von Einheiten und Einrichtungen sowie zur Stärkung der Resilienz der Bevölkerung dienen.






