Mit mehr als einer Handvoll Maßnahmen macht sich Nordrhein-Westfalen daran, seinen Öffentlichen Dienst umfassend zu modernisieren. Das Maßnahmenpaket beruht dabei auf gemeinsam mit Gewerkschaften und Verbänden erstellten zentralen Reformvorhaben, die den Öffentlichen Dienst weiterhin zu einem attraktiven und zukunftsfesten Arbeitgeber machen sollen.
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst sieht in dem Maßnahmenpaket einen wichtigen Schritt hin zu einem handlungsfähigen Staat. „Einen krisenfesten und bürgernahen Staat gibt es nur mit einem starken Öffentlichen Dienst,“ sagte er. Das neue Maßnahmenpaket sei dabei der nächste Schritt, nachdem im vergangenen Jahr bereits das Laufbahnrechts modernisiert wurde. Auch Nordrhein-Westfalens Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk betont, dass der Öffentliche Dienst das Rückgrat der Landesverwaltung sei, das mit dem vorgestellten Maßnahmenpaket gestärkt werden soll – unter anderem in dem die Flexibilität im Berufsverlauf erhöht wird. „Wer Verantwortung für dieses Land übernimmt, soll moderne Rahmenbedingungen vorfinden und Perspektiven haben, die mit den Anforderungen unserer Zeit Schritt halten“, konstatierte Optendrenk.
Neun Maßnahmen
Auf Grundlage der identifizierten Vorhaben zur Modernisierung des Öffentlichen Dienstes hat die Landesregierung ein Paket zentraler Eckpunkte mit neun konkreten Reformvorhaben zusammengestellt, prüft aber auch weitere Maßnahmen:
- Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos
Die 41. Wochenstunde fließt künftig auf ein Lebensarbeitszeitkonto und kann insbesondere für Freistellungen vor dem Ruhestand genutzt werden. Lehrkräfte erhalten eine Gutschrift von wöchentlich 0,5 Pflichtstunden. Das bestehende Langzeitarbeitskonto bleibt erhalten, die Altersstaffelung wird angemessen berücksichtigt.
- Reform des Zulagen- und Vergütungswesens
Das Zulagen- und Vergütungssystem wird vereinfacht, indem komplexe Regelungen durch Pauschalen ersetzt werden. Gleichzeitig werden die Zulagen moderat erhöht und somit ein Beitrag zur Entbürokratisierung und Staatsmodernisierung geleistet.
- Ausweitung des Arbeitszeitrahmens
Der Arbeitszeitrahmen wird in den Morgenstunden von 6:30 Uhr auf 6:00 Uhr erweitert. Dadurch können Beschäftigte ihren Arbeitsalltag künftig noch flexibler und beginnen.
- Einführung eines Altersgeldes
Beamtinnen, Beamte sowie Richterinnen und Richter erhalten bei einem freiwilligen Ausscheiden eine alternative Alterssicherungsleistung als Ausgleich für entfallene Versorgungsanwartschaften. So wird die Mobilität zwischen Öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft gestärkt – im Einklang mit europarechtlichen Vorgaben.
- Trennung der Alterssicherungssysteme
Versorgungs- und Rentenleistungen werden künftig getrennt aus den jeweiligen Alterssicherungssystemen berücksichtigt. Dies erleichtert Wechsel zwischen Karrierewegen und reduziert bürokratischen Aufwand.
- Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten nach Eintritt in den Ruhestand
Die anrechnungsfreie Hinzuverdienstmöglichkeit für Versorgungsberechtigte im Öffentlichen Dienst wird dauerhaft entfristet. Damit wird die Weiterbeschäftigung erfahrener Fachkräfte attraktiver gestaltet.
- Verbesserung des Stellenschlüssels für weitere aufsichtführende Richterinnen und Richter
Durch zusätzliche Beförderungsstellen wird die Zahl an Führungsstellen in der Justiz für Richterinnen und Richter in leitender Funktion verbessert, wodurch die Führungsstrukturen an den Gerichten nachhaltig gestärkt werden.
- Umsetzung von CoWorking- und Shared-Working-Angeboten
Moderne CoWorking- und Shared-Working-Konzepte sind bereits gestartet. Erste Pilotprojekte laufen in der Finanzverwaltung umgesetzt durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW.
- Einführung eines Jobrad-Modells
Auch das Jobrad-Modell befindet sich bereits in der Umsetzung und bietet den Beschäftigten künftig eine attraktive Möglichkeit zur nachhaltigen Mobilität.






