Mit dem neunten Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings sind Deutschlands Polizeibehörden in einer bundesweiten Aktion wieder gemeinsam gegen die Verfasserinnen und Verfasser strafbarer Posts im Internet vorgegangen. Denn Aufforderungen zu Straftaten, Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzungen im Netz sind Straftaten, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können.
In den 16 Bundesländern wurden mehr als 130 polizeiliche Maßnahmen durchgeführt, darunter Wohnungsdurchsuchungen und Vernehmungen. Das Bundeskriminalamt (BKA) als Zentralstelle der deutschen Polizei begleitete diese Maßnahmen.
Die polizeilich erfassten Fallzahlen von Hasspostings sind im vergangenen Jahr stark angestiegen (2022: 3.396; 2021: 2.411). Das entspricht einem Anstieg von 40 Prozent. Zudem werden viele strafrechtlich relevante Posts nicht angezeigt, nur den Netzwerkbetreibern gemeldet oder werden in geschlossenen Foren und Diskussionsgruppen geäußert. Dann erhalten die Strafverfolgungsbehörden von ihnen oftmals keine Kenntnis. Deshalb ist von einem großen Dunkelfeld auszugehen.