Eine langjährige gewerkschaftliche Forderung wird nun offenbar tatsächlich umgesetzt. Das Bundeskabinett hat die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage für den Bund beschlossen. Vereinbart war sie auch schon im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung.
Profitieren werden Polizistinnen und Polizisten der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes (BKA), der Polizei beim Deutschen Bundestag, die Feldjägerinnen und Feldjäger der Bundeswehr sowie die polizeizulagenberechtigten Zollbeamtinnen und Zollbeamten. Insgesamt wird von rund 56.000 begünstigten Bediensteten ausgegangen. Die Polizeizulage beträgt derzeit rund 228 Euro monatlich. Ruhegehaltsfähig sind davon sind maximal 71,75 Prozent. Auch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger profitieren. Allerdings erhalten sie teilweise niedrigere Sätze, da die Polizeizulage erst nach ihrem Ausscheiden auf den jetzigen Satz erhöht wurde. In den Bundesländern ist die Polizeizulage nicht überall ruhegehaltfähig.
Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Sven Hüber, berichtete gegenüber dem Behörden Spiegel zudem: „Laut dem Gesetzentwurf soll für Kräfte der Bundespolizei See sowie des Wasserzolls auch die maritime Zulage ruhegehaltsfähig werden. Sie würden dann von der Ruhegehaltsfähigkeit zweier Zulagen profitieren.“
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte: „Nicht selten riskieren unsere Polizistinnen und Polizisten ihre Gesundheit und auch ihr Leben für die Sicherheit von uns allen. Polizistinnen und Polizisten stehen Tag und Nacht an vorderster Front für unseren Rechtsstaat ein. Sie sorgen dafür, dass wir ein sehr sicheres Land sind – und sie verteidigen unsere Demokratie. Immer häufiger müssen sie Übergriffe und Gewalt erleben. Es ist mir daher eine Herzensangelegenheit, dass die Beamtinnen und Beamten mehr Rückhalt, Respekt und Wertschätzung erhalten. Diese Wertschätzung muss auch finanziell spürbar sein. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss lösen wir ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Darüber freue ich mich außerordentlich.“





Ich sehe das ganz genauso.
Damit ist eindeutig der Sinn des Gesetzes nicht erfüllt!
Der nicht gewährte Anspruch sollte eingeklagt werden.
Es ist richtig, dass die Polizeizulage wieder ruhegehaltfähig wird. Betrachtet man die Begründung (…die andauernden Belastungen wirken allerdings, oftmals auf die Zeit nach Beendigung des aktiven Dienstes nach, ohne dass dies bisher bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge angemessen berücksichtigt wurde), ist es schon verwunderlich, dass sich der Auszahlungsbetrag der Polizeizulage auf die Zeit der Abschaffung, z. B. das Jahr 2011, bezieht. Zwischenzeitlich hat sich durch meist jährliche Erhöhungen (u. a. inflationsbedingt) die Polizeizulage fast verdoppelt.
Fazit: 12 Jahre bekam man gar nichts, obwohl lt. jetziger Begründung diese Zulage eigentlich zugestanden hätte u. nachträglich auch bezahlt werden sollte. Und jetzt nach Wiedereinführung bekommt man nicht die aktuelle, sondern die vor 12 Jahren ausbezahlte (=nach jetzigem Stand 1/2) Polizeizulage minus Abzüge. Ich sehe dies als Ungleichbehandlung. Auch die Pensionen waren in den letzten 12 nicht Jahren eingefroren.