Die Novellierung der Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung (RRGV) wurde vom Kabinett angenommen. In ihnen ist festgelegt, welche Maßnahmen einzuleiten sind, um die Unabhängigkeit und Souveränität Deutschlands in Krisen- und Konfliktsituationen zu sichern. 35 Jahre ist es her, dass die Bundesregierung zuletzt die Rahmenbedingungen der Gesamtverteidigung festlegte. Für den Zivilschutz ist u.a. die klare Aufgabendefinition, der Grundsatz des Doppelnutzens für Zivil- und Katastrophenschutz sowie die Mitwirkung der Hilfsorganisationen aus dem Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe (ZSKG) in die Neufassung eingeflossen.
Neben militärischen Aspekten widmen sich die Richtlinien auch dem Zivilschutz. So nehmen die RRGV Katastrophenschutzorganisationen sowie die Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen in die Pflicht. So sind das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und der Malteser-Hilfsdienst (MHD) freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne des Genfer Abkommens zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde. Sie unterstützen damit auch den Sanitätsdienst der Bundeswehr.
Selbstschutz in Fokus
Der Staat könne jedoch seiner Schutzpflicht gegenüber den Bürgern nur nachkommen, wenn diese mithelfen. „Eine Mitwirkung der Bevölkerung im Zivilschutz kann nur erfolgen, wenn sie ausreichend informiert ist. Um dies zu gewährleisten, hat der Staat bereits im Frieden geeignete Informationsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Steigerung der Resilienz durchzuführen“, heißt es in den Richtlinien. Der Staat soll die Bevölkerung u. a. über die notwendige Verhaltensweise im Krisenfall sowie Maßnahmen des Selbstschutzes aufklären. Den Bürgern müsse klar sein, dass wenn an mehreren Orten Schäden eintreten, nicht überall sofort staatlich organisierte Hilfe geleistet werden könne. Für Aufbau, Förderung und Anleitung der Bevölkerung zum Selbstschutz sowie Förderung des Selbstschutzes der Behörden und Betriebe gegen die besonderen Gefahren, die im Verteidigungsfall drohen, sind die Gemeinden verantwortlich.“
„Der Zivilschutz ist regelmäßig dahingehend fortzuentwickeln, dass die rechtlichen Grundlagen zum Zivilschutz und zur Katastrophenhilfe unter dem Gesichtspunkt der bestmöglichen Wirksamkeit überarbeitet werden.“ Die nationalen Rechtsgrundlagen seien entsprechend auszugestalten und an die aktuellen Herausforderungen anzupassen.
BMI gefordert
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte zur Verabschiedung der RRGV: „Wir setzen auf integrierte Sicherheit. Alle staatlichen Ebenen müssen eng zusammenwirken. Die militärische und zivile Verteidigung haben wir eng verzahnt. Neue Technologien wie unsere modernen Warnsysteme haben wir aufgebaut und in unsere Pläne integriert. Denn es ist notwendig, dass wir uns stärker wappnen.“ Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) ergänzte: „Die Gesamtverteidigung Deutschlands ist eine Aufgabe, zu der wir alle unseren Beitrag leisten müssen, staatliche und zivile Institutionen sowie jeder und jede einzelne von uns. Wir brauchen eine resiliente Gesellschaft, die mit den Herausforderungen umgehen kann. Viele leisten schon jetzt sehr wertvolle Beiträge im THW, DRK oder als Reservistinnen und Reservisten bei der Bundeswehr. Ihnen gilt mein Dank.“
Ein verstärktes Handeln mahnen nichtdestotrotz einige Bundestagsabgeordnete an. „Die Überarbeitung der zuletzt 1989 angepassten Rahmenrichtlinien ist längst überfällig“, erklärten Leon Eckert, Mitglied des Innenausschusses, und Sara Nanni, Sprecherin für Sicherheitspolitik, (beide Bündnis90/Die Grünen). „Das BMI muss jedoch künftig noch stärker das Tempo bei der zivilen Verteidigung aufnehmen, welches das BMVg bei der Umsetzung der Zeitenwende im militärischen Bereich vorgibt. Die Verabschiedung der Rahmenrichtlinien muss der Startschuss sein, die darunter liegenden Gesetze, Verordnungen und Konzepte umfassend an die heutige Sicherheitslage anzupassen.
Die komplette RRGV finden Sie hier.




