Die Landespolizei Schleswig-Holstein hat bereits Anfang Mai den Echtbetrieb von Bodycams gestartet. Die Beamtinnen und Beamten der Polizeidirektion Lübeck tragen die mobilen Aufnahmegeräte im täglichen Dienst an der Uniform. Damit reagiert die schleswig-holsteinische Polizei auf das erhöhte Maß an Kriminalität in der Bevölkerung. Die Bodycams sollen die Beamtinnen und Beamten im Kampf gegen Gewalt gegen Einsatzkräfte und Dritte unterstützen, indem sie eine deeskalierende Wirkung entfalten.
Rechtsgrundlage schon 2022 geschaffen
Im Jahr 2022 hatte der Landtag die Rechtsgrundlage für den Einsatz der Kameras geschaffen, seit Mitte Mai ist deren Einsatz nun auch innerhalb von Wohnungen rechtmäßig. „Ich freue mich sehr, dass wir den Weg für die ergänzende Vorschrift freigemacht haben. Häusliche Gewalt ist ein Hauptgrund für Polizeieinsätze in Wohnungen. Hier entsteht oft ein erhebliches Konfliktpotential. Der Opferschutz ist in Fällen von häuslicher Gewalt das Hauptziel und war deshalb auch der Grund für unsere Gesetzesinitiative. Gerade in den Wohnungen können die Kameras eine deeskalierende und schützende Wirkung zielgerichtet entfalten“, hob Innenministerin Sütterlin-Waack hervor.
Polizeipflichtige Personen sind bereits vor Beginn einer Aufnahme mündlich hierüber zu informieren. Sollte einmal Gefahr im Verzug sein, so muss dies unmittelbar danach nachgeholt werden. Die Bodycams verfügen über einen „Prerecording“-Modus, bei dem zwar eine Aufnahme gemacht wird, die jedoch nach zwei Minuten überschrieben wird, sollte die Aufnahmetaste nicht in diesem Zeitraum betätigt werden. Alle Aufnahmen werden später auf einen Server auf der Dienststelle übertragen und danach aus dem Speicher der Bodycam entfernt, um den Datenschutz zu wahren. Auf den Servern bleiben sie dann für 35 Tage gespeichert, um zur Gefahrenabwehr oder zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten herangezogen werden zu können. Insgesamt wurden 800 der Kameras angeschafft.




